AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 21:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d07ed539-a884-4006-bb10-0095331c23a7/

Beschaffung und Betrieb Drucker und Multifunktionsgeräte

Notice-ID: d07ed539-a884-4006-bb10-0095331c23a7 · Procedure-ID: 060c8dea-8b0b-4c7c-9b89-047591b1d4ff

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Stammdaten

Auftraggeber
München Klinik gGmbH, München
Veröffentlicht
28.11.2025
Frist (Submission)
05.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30232100 — Büromaschinen und Computer
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Kurze Beschreibung Die München Klinik (MüK) ist das größte Klinikunternehmen der Region und bietet Medizin auf höchstem Niveau im Herzen Münchens. Jährlich lassen sich rund 135.000 Menschen stationär und weitere 170.000 ambulant behandeln - aus München, aus der Region und aus der ganzen Welt. Auch in der Notfallmedizin ist das Städtische Klinikum die Nr. 1: über 40% aller Notfälle der Landeshauptstadt werden im MüK aufgenommen. Über 60 Fachkliniken und medizinische Abteilungen bieten den Bürgerinnen und Bürgern ein breites und doch hochspezialisiertes medizinisches Fachspektrum. Alle Häuser des Klinikums sind Lehrkrankenhäuser der Münchner Universitäten. Zahlreiche Zertifizierungen unterstreichen die Expertise der interdisziplinären Teams der MüK.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).