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Los 6 - Tischlerarbeiten - Fenster/Türen - (B.SCHL_6_2025_Los 6)
Handwerkskammer Erfurt · Erfurt
Beschreibung
Das Gesamtvorhaben wird voraussichtlich 11 Lose umfassen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist Los 6 - Tischlerarbeiten - Fenster Türen FENSTER / FENSTERBEKLEIDUNGEN - BAROCKSCHLOSS Die gesamten Fenster der Innenhoffassade des Barockschlosses sollen vollständig erhalten und unter größtmöglichem Substanzerhalt aufgearbeitet werden, einschließlich der Fensterbekleidungen innen (Los 6 Fenster) und außen (Los 4 - Holzbauarbeiten Fachwerk/Holzzierrat). Datiert werden die Fenster auf die 1950-er Jahre, zwei Fenster (Zwerchhaus und Seitenfenster 1. OG Ostrisalit) auf das ausgehende 19. Jahrhundert. Ein Ausbau der Fenster ist primär nicht vorgesehen und richtet sich danach, inwieweit Holzaustausch an der umlaufenden Holz-Tragkonstruktion des Fachwerks erforderlich ist. Es ist grundsätzlich erst einmal davon auszugehen, dass die Fensterbekleidungen und Fensterrahmen an bzw. in den Fensteröffnungen verbleiben und vor Ort aufgearbeitet werden, während die Fensterflügel ausgebaut und in Werkstattarbeit zu bearbeiten sind. Die stark verwitterten Zinkbleche der Fenster- und Türgesimse sind zu ersetzen. Als energetische Maßnahme ist die Aufdopplung der Fenster zu Verbundfenstern geplant. TÜREN - BAROCKSCHLOSS Weiterer Leistungsbestandteil dieser Ausschreibung ist die Aufarbeitung der Außentür Saal aus Eiche als auch der seitlichen Zugangstüren zum West- und zum Ostrisalit. Die Aufarbeitung umfasst das Entfernen von Altbeschichtungen, Auswechseln defekter Holzteile bzw. Ausbessern von Schadstellen durch passgenaues Einsetzen von Holzformstücken, ggf. mit Profilierung und eine Überholungsbeschichtung. Die Beschläge sind zu reinigen, gangbar zu machen und ggf. zu fixieren. Sowohl die Windfanganlage (ca. 1950er Jahre) sowie die 2-flüglige Innentüranlage erfahren ebenfalls eine Überarbeitung. FENSTER - BAUTEIL VERBINDER Für eine bessere optische Einpassung in das Gesamterscheinungsbild der Innenhofansicht Barockschloss sollen die Fenster im sogenannten Verbinderbau, westlich anbindend a
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Tischlerarbeiten (Los 6) im Barockschloss Erfurt, Fokus auf Fenster- und Türenaufarbeitung sowie Austausch von Fenstern im Verbinderbau.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nachprüfungsstelle: Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 14 ThürVgG) 1. Nachprüfungsmöglichkeit Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB, erreicht oder übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wert-grenzen [150.000 EUR (netto) bei Bauleistungen und 50.000 EUR (netto) bei Leistungen und Lieferungen]. Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Lan-desverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. 2. Informationspflicht Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichti-gung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist. 3. Nachprüfungsverfahren a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, indem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist in Textform elektronisch über die Vergabe-plattform im Vergabeverfahren zu senden. b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Verga-bekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnah-mefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffas-sung der Vergabekammer zu beachten. c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet An-wendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabe-kammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben. d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichtein-haltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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