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Projektsteuerungsleistungen für Neubau Berufsbildungszentrum Neustadt a.d. Weinstraße
Handwerkskammer der Pfalz · Kaiserslautern · Rheinland-Pfalz · Öffentliches Unternehmen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenProjektsteuerungsleistungen für Neubau Berufsbildungszentrum Neustadt a.d. Weinstraße🏆 THOST Projektmanagement · Pforzheim
- THOST Projektmanagement · Pforzheim
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: THOST Projektmanagement. Die übrigen 4 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Handwerkskammer der Pfalz schreibt die Projektsteuerungsleistungen (Leistungsbild ZVB-PS) für den Neubau des Berufsbildungszentrums (BTZ) Neustadt a.d. Weinstraße stufenweise aus. Ausgeschrieben werden Projektsteuerungsleistungen mit den Leistungsstufe 1 bis 5 nach dem Leistungsbild der ZVB-PS (Anlage 04_2 ZVB PS). Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise vergeben. - Als Stufe 1 werden Teile der Leistungsstufe 1 (Projektvorbereitung) und Leistungsstufe 2 (Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) beauftragt. - Als Stufe 2 kann die Leistungsstufe 3 (Ausführungsvorbereitung) vergeben werden. - Als Stufe 3 kann die Leistungsstufe 4 (Objektüberwachung / Ausführung) und Leistungsstufe 5 (Projektabschluss) beauftragt werden. Auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht kein Rechtsanspruch. Für die stufenweise Vergabe und Beauftragung weiterer Stufen wird auf den Projektsteuerungsvertrag mit ZVB-PS verwiesen.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 5 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (40 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 826 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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