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Kinderbetreuung für den Standort Grenzdurchgangslager Friedland der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen · Braunschweig · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenKinderbetreuung für den Standort Grenzdurchgangslager Friedland der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)🏆 Innere Mission und Ev. Hilfswerk im Grenzdurchgangslager Friedland e.V. · Friedland
- Innere Mission und Ev. Hilfswerk im Grenzdurchgangslager Friedland e.V. · Friedland
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Für die LAB NI sollte die Kinderbetreuung am Standort GDL Friedland ausgeschrieben und vergeben werden. Der Standort GDL Friedland verfügt über eine Kapazität von 950 Plätzen, die sich auf drei Personengruppen verteilen: Asylsuchende, Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen sowie Personen aus spezifischen Aufnahmeprogrammen. Der Standort GDL Friedland liegt verkehrstechnisch gut angebunden an der Autobahn A38. Weiterhin ergibt sich als Besonderheit für den Standort GDL Friedland die Unterbringung der oben genannten weiteren Personengruppen. Neben den diversen Unterkunftsgebäuden befinden sich eine Küche und Speisesaal für die anspruchsberechtigten Personen sowie eine Personalkantine auf dem Gelände. Weiterhin bestehen eine Wäscherei, Werkstätten, Lagerhallen und ein Pförtnerdienst. Darüber hinaus stehen den anspruchsberechtigten Personen mehrere Kinderspielplätze und ein Sportplatz zur Verfügung. Auf der Liegenschaft befinden sich ebenfalls eine Sanitätsstation, Flüchtlingsberatung und ein Verwaltungsgebäude. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis Pos. 1 und 2 50 %Preis
Pos. 1 = 400 Punkte Pos. 2 = 100 Punkte Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen brutto Preise der einzelnen Positionen, die separat bewertet werden. Position 1 wird mit maximal 400 Punkten bewertet, Position 2 mit maximal 100 Punkten. Für jede Position wird der angebotene Bruttopreis mit dem niedrigsten angebotenen Bruttopreis derselben Position verglichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die maximale Punktzahl der jeweiligen Position. Für alle anderen Angebote erfolgt ein Punkteabzug von einem Prozent des maximalen Punktewerts je einem Prozent höherem Preis im Vergleich zum niedrigsten Preis dieser Position. Negative Punktzahlen werden nicht vergeben, die Mindestpunktzahl je Position beträgt null. Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Addition der separat ermittelten Punkte beider Positionen. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als beim niedrigsten Angebot in Position 1 erfolgt ein Abzug von 10 % von 400 Punkten, also 40 Punkte Abzug. Das Angebot erhält für Position 1 somit 360 Punkte. Bei einem um 10 % höheren Preis in Position 2 erfolgt entsprechend ein Abzug von 10 % von 100 Punkten, also 10 Punkte Abzug, sodass 90 Punkte für Position 2 vergeben werden. Wird für beide Positionen jeweils ein 10 % höherer Preis angeboten, ergibt sich eine Gesamtpunktzahl von 360 + 90 = 450 Punkten von maximal 500 Punkten. Nähere Einzelheiten sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
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Konzept 50 %Qualität
Unterkriterium Pos. 1: (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 3: (100 Punkte) Die Bewertung mit 0 Punkten bei einem Unterkriterium führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl beträgt, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine dreiköpfige Jury, bei welcher jedes Jurymitglied eine Einzelbewertung vornimmt. Aus den Einzelbewertungen wird im Anschluss ein Mittelwert für die jeweiligen Unterkriterien gebildet, welcher allein maßgeblich ist. Nähere Einzelheiten sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Innere Mission und Ev. Hilfswerk im Grenzdurchgangslager Friedland e.V.1 Veröffentlichung
- 24.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 65 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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