AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.05.2026 16:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d092b8fb-e8ca-474b-81ac-fbf3878d2532/

Rahmenvertrag für Scanarbeiten aus den Archivbeständen des LBEG

Notice-ID: d092b8fb-e8ca-474b-81ac-fbf3878d2532 · Procedure-ID: e916be86-7413-4cac-8257-ded6d7791a57

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover
Veröffentlicht
23.03.2026
Frist (Submission)
04.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79999100 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (nachfolgend LBEG genannt), beabsichtigt einen Auftrag zur Digitalisierung eines Teils seiner analogen Datenbestände zu vergeben. Das LBEG-Archiv umfasst ca. 60.000 digitalisierungswürdige Archivstücke. Innerhalb der Vertragslaufzeit (drei Jahre ab Zuschlagsdatum) ist geplant, davon voraussichtlich bis zu 2.500.000 DIN A4 Seiten sowie 10.000 großformatige Dokumente (i.d.R. Karten, s. Kapitel 1.1 Buchst. a) in Form eines Rahmenvertrags (Abrufvertrags) zu digitalisieren.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).