AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beschaffung Computersystem: CPU-Server System von Lenovo für das Projekt „HPC Gateway“ für das Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH
Stammdaten
- Auftraggeber
- Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB), Berlin
- Veröffentlicht
- 03.08.2025
- Frist (Submission)
- 01.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 48822000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB) ist ein rechtlich unabhängiges Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. (HGF). Um Strukturen und Prozesse in Materialien zu untersuchen, betreibt die HZB Forschungsinfrastrukturen, wie die Synchrotronstrahlungsquelle BESSY II, welche u. a. von rund 3.000 Messgästen aus aller Welt genutzt werden. HZB ist eine öffentlich finanzierte Einrichtung (90% Bund, 10% Land Berlin). Die Helmholtz-Gemeinschaft fördert mit kurzer Laufzeit (Ende 2025) das Projekt HPC-Gateway, durch welches HPC-Leistungen für KMUs durch Experten*innen des HZB geleistet werden. Die hierfür erforderliche HPC-fähige IT-Hardware (Computersystem: CPU-Server mit Infiniband(Kabel)anbindung) soll nach Ausschreibung durch das HZB beschafft und am Zuse-Institut Berlin (ZIB) in das dortige HPC-System z1.zib.de integriert und vom ZIB für das HZB betrieben werden. Zugriff durch die HZB-Expert*innen wird nach Inbetriebnahme der o.g. Hardware am ZIB fortlaufend und DSVO-konform durch die zwischenzeitlich etablierte direkte Datenanbindung des HZB an die entsprechende Infrastruktur des ZIB erfolgen.
Vertragslaufzeit
- Ende
- 15.12.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 25 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.