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Projektsteuerung Ersatzneubau Straßenbrücken Bauwerke 11 und 12 - Lange Brücke
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 29.09.2026, 09:00 Uhr (noch 14 Tage)
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam plant den Ersatzneubau des Straßenbrückenzuges "Lange Brücke" -bestehend aus 4 Teilbauwerken- über die Havelarme "Alte Fahrt" und die "Neue Fahrt" in Potsdam. Die Lange Brücke ist Bestandteil des innerstädtischen Straßennetzes der Landeshauptstadt Potsdam und überführt die Bundesstraßen B1 und B2 über die Havel. Im Jahresmittel verkehren derzeit ca. 40.000 Kfz/24h über den Straßenbrückenzug. Der gesamte Brückenzug "Lange Brücke" nimmt unter den zwei Havelquerungen in Potsdam eine gesonderte Stellung ein, da dieser die direkte Verbindung zwischen Stadtzentrum und dem Hauptbahnhof Potsdam darstellt und neben dem Straßenverkehr, dem Geh- und Radverkehr auch den Straßenbahnverkehr (Tramverkehr) überführt. Für dieses gesamte Bauprojekt - beginnend mit der Projektplanung, weiterführend über die Bauausführung und -abwicklung bis hin zum Bauprojektabschluss - wird seitens des Auftraggebers vorgesehen, die Projektmanagement-/Projektsteuerungsleistungen an einen externen Projektsteuerer zu vergeben. Voraussetzung für den Ersatzneubau ist der Rückbau der vorhandenen vier Teilbauwerke. Aufgrund der bautechnischen sowie verkehrslogistischen Komplexität des gesamten Bauvorhabens ist vorgesehen, den Rückbau als eigenständige Leistung mit zugehöriger Planung und Ausführung zu beauftragen. In direkter Nachbarschaft zu den vor genannten Brückenbauwerken befindet sich östlich Brückenbauwerke für die Straßenbahn und den Fuß- und Radverkehr. Die beiden Trambrücken (BW 11.3 und 12.3) wurden 2009 fertiggestellt. Sie sind nicht Gegenstand der Ersatzbaumaßnahme. Durch die unmittelbare Standortnähe zu den zu erneuernden Straßenbrücken sind die Trambauwerke im Bauprozess und im Bauprozessmanagement zu berücksichtigen. Ziel der Auftraggeberin ist es, den Verkehr während der Bauzeit auf dem bestehenden bzw. neu zu errichtenden Teilbauwerken des Brückenzugs überwiegend aufrecht zu erhalten. Eine der möglichen Herstellungstechnologien für den Ersatzneubau bein
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Projektsteuerung für den Ersatzneubau und Rückbau des Straßenbrückenzuges "Lange Brücke" in Potsdam.
- Das Projekt beinhaltet die Überführung von Bundesstraßen (B1, B2) und Tramverkehr sowie die Berücksichtigung von Geh- und Radwegen.
- Erwartet werden umfangreiche Erfahrungen in der Projektsteuerung komplexer Infrastrukturprojekte, insbesondere im Brückenbau.
- Die Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit und die mögliche Anlieferung von Bauteilen über den Wasserweg sind zentrale Herausforderungen.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, was auf hohe Anforderungen an die Bieter und eine sorgfältige Vorbereitung der Angebote schließen lässt.
Gesucht wird ein externer Projektsteuerer für den Ersatzneubau des Straßenbrückenzuges "Lange Brücke" in Potsdam, inklusive Rückbau der bestehenden Bauwerke.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Sofern ausreichend geeignete Teilnahmeanträge eingegangen sind, werden nach der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge mindestens drei, höchstens fünf geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, kann der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird in aller Regel anschließend über den Inhalt der abgegebenen (Erst-)Angebote verhandelt (Bietergespräche), um diese zu verbessern. Die Auswahl des erfolgreichen Bieters erfolgt dann auf der Grundlage der eingereichten endgültigen Angebote. In dem hier vorliegenden Verfahren hat die Auftraggeberin jedoch bereits darauf hingewiesen, dass der Zuschlag ohne Verhandlung auch auf das Erstangebot vergeben werden kann (§ 17 Abs. 11 VgV).“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Brutto-Gesamtpreis 30 %Preis
Zur Ermittlung des Wertungspreises wird der im Preisblatt anzugebende Gesamtangebotspreis (brutto) herangezogen und in Preispunkte umgerechnet. Der Bieter mit der niedrigsten angebotenen Gesamtangebotssumme erhält 30 Leistungspunkte. Ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten angebotenen Gesamtangebotssumme erhält 0 Leistungspunkte. Alle Angebote mit darüber (über dem 2-fachen der niedrigsten angebotenen Gesamtangebotssumme) liegenden Gesamtangebotssummen erhalten ebenfalls 0 Leistungspunkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden angebotenen Gesamtangebotssummen erfolgt über eine lineare Interpolation.
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Präsentation der Herangehensweise 30 %Qualität
Der Bieter ist aufgefordert, dem AG seine Herangehensweise an das gegenständliche Projekt, die damit verbundenen Herausforderungen u. Lösungsansätze sowie die Zusammenstellung des Projektteams durch das Projektteam im Rahmen einer Präsentation eines Konzeptes zur Leistungsdurchführung vorzustellen. Die Erwartungshaltung des AG zur Präsentation des Konzepts bezieht sich insbesondere auf nachfolgend benannte Inhalte mit Bezug zum Leistungsgegenstand: Leistungsmerkmale: 1. Bezug zur Öffentlichkeit u. zu den gesamtstädtischen Zielen d.AG (Umgang m. im Umfeld betroffenen Nutzergruppen u. Stakeholdern sowie Einbindung in die städt. Verkehrsinfrastruktur). 2. Bezug zum Leistungsumfang des Projekts (Rückbau der vorhandenen Teilbauwerke einschließl. Fußgängertunnel sowie Neubau d. Straßenbrücken BW 11 u. BW 12 einschließl. zugehöriger Straßenbau- und Ingenieurbauleistungen) 3. Erkennen u. Berücksichtigung der besonderen örtl. Situation (Bundeswasserstraße, Bundesstraßen B1/B2, Anbindung der Uferwege, eingeschränkte Flächen f. Baustelleneinrichtung u. a. im Bereich Freundschaftsinsel u. Nuthepark) u. deren Auswirkungen auf Planung, Bauablauf u. Projektsteuerung. 4. Vorschlag zur Verkehrsführung während der Bauzeit, einschl. der Schnittstellen zu einem gesondert zu vergebenden Verkehrs- u. Umleitungskonzept (weiträumige Umleitungen, Führung von Fuß- u. Radverkehr, Berücksichtigung des Tramverkehrs). 5. Vorschlag zur Öffentlichkeitsbeteiligung u. zum Umgang mit Trägern öffentlicher Belange u. Medien-/Versorgungsunternehmen im Sinne eines strukturierten Stakeholder-Managements. 6. Strukturierung des Projektteams u. Organisation der Projektsteuerung in den Handlungsbereichen Organisation, Qualitäten, Kosten, Termine und Verträge über die Projektstufen 1-5, einschließl. der Zuständigkeiten, Entscheidungswege und Schnittstellen zu Objekt- und Fachplanern sowie zum Vergabemanagement der Landeshauptstadt Potsdam. 7. Darstellung der vorgesehenen Projektplattform u. Kommunikationsstrukturen (Datenaustausch, Dokumentation, Informationsflüsse) zur Unterstützung der Koordination der zahlreichen Projektbeteiligten. 8. Aussage wie Kosten- u. Zeitmanagement (Darstellung, wie Kostenüberwachung, Mittelabflussplanung und Terminsteuerung) projektspezifisch aufgesetzt und gesteuert werden, um die Einhaltung des Budgets u. der im Grobrahmenterminplan vorgesehenen Zeitziele sicherzustellen. Für die vorgenannten Kriterien werden eine hohe Darstellungskompetenz sowie ein hohes Problembewusstsein u. hohe Problemlösungsfähigkeit erwartet. A) Darstellungskompetenz Ziel des Unterkriteriums "Darstellungskompetenz" ist es, dass das eingesetzte Personal als Team (Die Präsentierenden müssen auch die Leistungen durchführen) eine hohe Qualität der Darstellungskompetenz für die benannte Erwartungshaltung hinsichtlich der projektspezifischen Leistungsmerkmale aufzeigt. Die Darstellungskompetenz bemisst sich anhand der nachfolgenden Aspekte: - die Herangehensweise an die Projektsteuerungsleistungen (u.a. Organisation, Qualitäten, Kosten, Termine, Verträge) verständlich, logisch aufgebaut u. adressatengerecht (Stakeholder) erläutert, - einen klaren Bezug zu den Zielen d. AG u. zur konkreten Maßnahme (Rückbau u. Neubau der Brücken, Bauablauf, Einbindung in die Verkehrsinfrastruktur, Umgang mit Öffentlichkeit u. Stakeholdern) herstellt, - Sachverhalte prägnant u. ohne widersprüchliche oder überwiegend abstrakte Aussagen darstellt. B) Problembewusstsein u. Problemlösungsfähigkeit Ziel des Unterkriteriums "Problembewusstsein u. Problemlösungsfähigkeit" ist es, dass das eingesetzte Personal eine hohe Qualität des Problembewusstseins u. der Problemlösungsfähigkeit für die benannte Erwartungshaltung hinsichtl. der projektspezifischen Leistungsmerkmale aufzeigt. Das Problembewusstsein u. die Problemlösungsfähigkeit bemessen sich anhand der nachfolgenden Aspekte: - die wesentlichen projektspezifischen Herausforderungen (u.a. begrenzte Flächen, Verkehrsführung während der Bauzeit, Schnittstellen zu Planern und Versorgern, Risiken für Kosten u. Termine) werden erkannt u. benannt, - hierzu konkrete, schlüssige u. auf den Leistungsgegenstand bezogene Lösungsansätze entwickelt (u.a. Maßnahmen zur Verkehrsführung, zum Termin- u. Kostencontrolling, zur Koordination der Projektbeteiligten), u. gezeigt, wie das Projektteam methodisch vorgeht, um Risiken zu steuern u. die Ziele des AG zu erreichen. Bereits mit dem Angebot ist ein Konzept in Form einer Präsentation (deren Umfang 10 Seiten DIN A4 nicht überschreiten sollte) einzureichen, das unter Berücksichtigung der genannten projektspezifischen Punkte (Leistungsmerkmale) vom Bieter zu erstellen ist. Die zur Verfügung stehende Zeit zur Präsentation von max. 30 Minuten ist einzuhalten. Der Verzicht des Bieters auf die Präsentation führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Der AG bewertet, ob u. in welchem Maß die Ausführungen und Darstellungen eine fachgerechte Erfüllung der Projektsteuerungsleistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen termingerechten und reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Grundlage der Bewertung sind das eingereichte Konzept sowie die Ausführungen des Bieters im Präsentationstermin. Bewertet wird die mit dem Angebot eingereichte Präsentation sowie die mündlichen Ausführungen im Präsentationstermin in einer Gesamtbetrachtung. Maßgeblich ist, inwieweit die Präsentation zu folgenden Bewertungsaspekten konkrete, projektspezifische und nachvollziehbare Darstellungen enthält: Das Punktesystem und dessen Ausprägungen zur Bewertung der Einzelkriterien für die Präsentation der Herangehensweise sowie die Vorgehensweise bei der Punkteermittlung der Bewertung des aus 3 Personen bestehenden Bewertungsgremiums sind -aus Platzbeschränkungen in diesem Textfeld- der Bewertungsmatrix Angebotsphase zu entnehmen.
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Persönliche Leistungsfähigkeit des Projektleiters 30 %Qualität
Mit dem Angebot hat der Bieter mindestens eine geeignete persönliche Referenz der als Gesamtprojektleiter benannten Person über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge zur Durchführung der Herstellung eines Ingenieurbauwerks Brücke vorzulegen. Vergleichbar meint Projektsteuerungsleistungen in der Rolle als Projektleiter. Dabei muss anhand der für die Person eingereichten persönlichen Referenzen (ausschlaggebend ist insoweit die kumulierte Betrachtung aller für die Person eingereichten persönlichen Referenzen) nachgewiesen werden, dass alle Leistungsbereiche für Projektsteuerung nach AHO (Handlungsbereiche A bis E, Projektstufen 1 bis 5) beauftragt wurden (Mindestanforderung): Die einzelnen Referenzprojekte müssen sich mindestens in der Ausführungsphase gemäß der Projektstufe 4 der AHO befinden oder maximal seit 7 Jahren abgeschlossen sein, bezogen auf das Datum der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags dieses Vergabeverfahrens mit Angaben zu folgenden Inhalten: Es können mehr Referenzen eingereicht werden. Es werden jedoch maximal die drei (3) am besten bewerteten Referenzen in die Wertung einfließen. Für Bieter, die die vorstehenden Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Bewertung für die jeweiligen Referenzen wie nachstehend beschrieben. -Auftraggeber gemäß § 98 GWB 1 BP, wenn die Voraussetzung erfüllt ist 0 BP, sofern keine Angabe erfolgt bzw. Voraussetzung nicht erfüllt -Angaben zum Vorliegen von Rückbau- und Neubau eines Brückenbauwerkes 3 BP: Rückbau und Neubau von Brückenbauwerken innerorts* 2 BP: Rückbau und Neubau von Brückenbauwerken außerorts* 1 BP: Neubau von Brückenbauwerken innerorts* 0 BP, sofern keine Angabe erfolgt bzw. Voraussetzungen nicht erfüllt -Angaben zum Projektvolumen. 3 BP: >= EUR 50 Mio. netto 2 BP: >=. EUR 20 Mio. netto bis < EUR 50 Mio. netto 1 BP: > EUR 5 Mio. netto bis < EUR 20 Mio. netto 0 BP, <= EUR 5 Mio. netto oder sofern keine Angabe erfolgt -Angabe, ob die Projektumsetzung unter teilweiser Aufrechterhaltung des Verkehrs erfolgte 1 BP, wenn die Voraussetzung erfüllt ist 0 BP, sofern keine Angabe erfolgt bzw. Voraussetzung nicht erfüllt -Angabe, ob eine Umverlegung oder Neubau von Medien im unterirdischen Bauraum einer öffentlichen Verkehrsfläche Gegenstand des Referenzprojektes waren. Die betreffenden Medien sind zu benennen 1 BP, wenn die Voraussetzung erfüllt ist 0 BP, sofern keine Angabe erfolgt bzw. Voraussetzung nicht erfüllt -Angabe, ob die Vorbereitung und Abstimmung der Leistungs- und Vertragsinhalte für Auftraggeber und Projektbeteilige Gegenstand des Referenzprojektes waren. 1 BP, wenn die Voraussetzung erfüllt ist 0 BP, sofern keine Angabe erfolgt bzw. Voraussetzung nicht erfüllt -Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in Projektleitungsfunktion rückwirkend ab Teilnahmefrist 1 BP, wenn Vorrausetzung erfüllt 0 BP, sofern keine Angabe erfolgt bzw. Voraussetzung nicht erfüllt Jede Referenz kann mit maximal 10 Bewertungspunkten bewertet werden. Damit können, berücksichtigt man die maximale Anzahl an in die Wertung einfließenden Referenzen (3), max. 30 Bewertungspunkte erzielt werden. In Summe der zu wertenden Referenzen ist eine Mindestpunktzahl von 8 Bewertungspunkten zu erzielen (Mindestanforderung). Werden -in der Gesamtheit der zu wertenden Referenzen- weniger als 8 BP erzielt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Außerhalb der Betrachtung der Referenzen gibt es die Möglichkeit einen (1) weiteren Bewertungspunkt für den Nachweis von Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren rückwirkend ab Teilnahmefrist in Projektleitungsfunktion zu erzielen. Der Nachweis ist mittels Vita zu führen. Das Angebot mit der höchsten ermittelten Bewertungspunktzahl (maximal einunddreißig (31)) erhält dreißig (30) Leistungspunkte. Die Ermittlung der Leistungspunkte der übrigen Angebote findet wie folgt statt. Die ermittelten Bewertungspunktzahlen der übrigen Angebote werden mit der ermittelten Bewertungspunktzahl des Angebotes bei dem die höchste ermittelten Wertungspunktzahl ermittelt wurde ins Verhältnis gesetzt (lineare Interpolation).
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Projektorganisation 10 %Qualität
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Organigramm des vorgesehenen Projektteams samt Erläuterungsbericht (dessen Umfang 5 Seiten DIN A 4 nicht überschreiten sollte) vorzulegen (Mindestanforderung). Der Gesamtprojektleiter und dessen Stellvertreter des Projektteams sind namentlich zu benennen. In dem Erläuterungsbericht hat der Bieter folgende Einzelkriterien näher darzustellen: - die Zusammensetzung des Projektteams, - interne Zuständigkeiten und Hierarchien, - interne Handlungs- und Arbeitsprozesse (inklusive etwaiger Standardisierungen), - interne Strukturen der Letztentscheidungskompetenz und Verantwortlichkeit, - interne Kommunikationsprozesse, - Abstimmung und Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Auftragnehmer und Unterauftragnehmern/Fremdfirmen, - Schnittstellen für den Abstimmungs- und Koordinierungsprozess mit den Planern, - Ersatzkräfte und Reaktionszeiten bei Mitarbeiterausfällen. Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die vom Bieter eingereichten Unterlagen eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der geforderten Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Die Bewertung der vom Bieter eingereichten Unterlagen durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben des Bieters von Bedeutung. Für die Bewertung der Einzelkriterien wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an: 5 Bewertungspunkte (überdurchschnittliche, herausragende Erfüllung): Die Unterlagen (Erläuterungsbericht und Organigramm) gehen in allen genannten Aspekten deutlich über die Erwartungen hinaus; die Organisation ist besonders klar, durchdacht und projektspezifisch beschrieben, Schnittstellen und Verantwortlichkeiten sind umfassend geregelt. Die Erwartungen des Auftraggebers werden in besonderem Maße erfüllt; es ist eine herausragende, überdurchschnittliche Prognose für eine geordnete und effiziente Projektabwicklung zu stellen. 4 Bewertungspunkte (sehr gute Erfüllung): Die Unterlagen (Erläuterungsbericht und Organigramm) erfüllen die Anforderungen in allen Aspekten konkret, projektspezifisch, strukturiert und nachvollziehbar; die Organisation lässt eine sehr gute Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten. 3 Bewertungspunkte (gute Erfüllung): Die Unterlagen (Erläuterungsbericht und Organigramm) erfüllen die Anforderungen überwiegend konkret und projektspezifisch; es bestehen nur geringfügige Lücken oder Unschärfen (z. B. bei einzelnen Schnittstellen oder Vertretungsregelungen). Insgesamt ist eine gute Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen und ein geordneter Maßnahmenablauf zu erwarten. 2 Bewertungspunkte (befriedigende Erfüllung): Die Unterlagen (Erläuterungsbericht und Organigramm) erfüllen die Anforderungen nur teilweise konkret; einzelne Darstellungen bleiben allgemein, der Projektbezug ist nicht durchgängig deutlich (z. B. unklare Zuständigkeiten oder Kommunikationswege). Insgesamt ist eine befriedigende Erfüllung der Leistungen zu erwarten; Risiken für Ablauf oder Qualität sind erkennbar. 1 Bewertungspunkt (ausreichende Erfüllung): Die Unterlagen (Erläuterungsbericht und Organigramm) bleiben überwiegend allgemein, weisen deutliche inhaltliche oder strukturelle Lücken auf und stellen keinen hinreichend projektspezifischen Organisationsansatz dar; Zuständigkeiten, Entscheidungswege oder Schnittstellen sind lückenhaft beschrieben. Es ist nur eine ausreichende Erfüllung der Leistungen zu erwarten. 0 Bewertungspunkte (unzureichende Erfüllung) Die Unterlagen (Erläuterungsbericht und Organigramm) sind mangelhaft, weisen starke inhaltliche oder strukturelle Defizite auf und stellen keinen projektspezifischen Organisationsansatz dar; Zuständigkeiten, Entscheidungswege oder Schnittstellen sind nicht beschrieben. Es ist nur eine unzureichende Erfüllung der Leistungen zu erwarten. Unzureichende Erfüllung liegt auch dann vor, wenn Angaben zu Einzelkriterien gänzlich fehlen. Das Bewertungsgremium besteht aus drei Personen. Bewertet werden die Bieterangaben zu den geforderten Einzelkriterien des durch den Bieter anzufertigenden Erläuterungsberichts. Jeder Bewerter nimmt die Wertung des Erläuterungsberichts mit Hilfe des o. g. Bewertungsansatzes vor (0-5 Bewertungspunkte). Die Bewertungspunkte aller acht Einzelkriterien eines Bewerters werden addiert und bilden die Gesamtbewertungspunktzahl je Bewerter (max. 40 Punkte). Aus der Gesamtbewertungspunktzahl aller Bewerter wird ein Durchschnittswert (Gesamtbewertungspunktzahl aller Bewerter) gebildet. Dieser wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Angebot mit dem höchsten ermittelten Durchschnittswert (Gesamtbewertungspunktzahl aller Bewerter) erhält zehn (10) Leistungspunkte. Die Ermittlung der Leistungspunkte der übrigen Angebote findet wie folgt statt. Die Durchschnittswerte der übrigen Angebote werden mit dem Durchschnittswert des Angebotes bei dem der höchste Durchschnittswert ermittelt wurde ins Verhältnis gesetzt (lineare Interpolation). Wird kein Erläuterungsbericht und/oder Organigramm eingereicht zieht das ebenfalls eine Bewertung von 0 Bewertungspunkten für dieses Kriterium nach sich.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen des Unternehmens über früher ausgeführte Aufträge einzureichen (§46 Abs. 3 VgV). Hinsichtlich der eingereichten Referenzen wird zwischen Mindestanforderungen und darüberhinausgehenden weiteren Anforderungen (Möglichkeit zur Erzielung von Punkten) unterschieden. Dabei sind die genannten (s. auch Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb) Mindestanforderungen für alle Referenzen zwingend zu erfüllen: 1. Ingenieurbauwerk Brücke (Mindestanforderung) Zusätzlich sind bei diesem Kriterium (bei Vorliegen der Voraussetzung ) folgenden Punkte zu erzielen: -Rück- u. Neubau innerorts: 3 BP -Rück- u. Neubau außerorts: 2 BP -Neubau innerorts: 1 BP 2. Projektvolumen von mind. EUR 5 Mio. netto der KG 200-700 (Mindestanforderung) -> EUR 50 Mio. netto: 3 BP ->= EUR 20 Mio. bis <= EUR 50 Mio. netto: 2 BP -> EUR 5 Mio. bis < EUR 20 Mio. netto: 1 BP 3. Projekt muss sich in der Ausführungsphase gemäß der Projektstufe 4 der AHO befinden oder maximal seit 7 Jahren abgeschlossen sein, bezogen auf das Datum der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags dieses Vergabeverfahrens (Mindestanforderung) 4. Koordinierung mehrerer Träger öffentlicher Belange (z.B. Stadtwerke, Kommune, Denkmalamt) (Mindestanforderung). Die Träger sind im FB "Erklärung Leistungsfähigkeit Unternehmen" zu benennen. 5. Das Referenzprojekt muss nach in Deutschland einschlägigen technischen Regelwerken für Brückenbauwerke geplant und realisiert werden oder realisiert worden sein, insbesondere unter Anwendung der europäischen und deutschen Normen für den Brückenbau (z.B. RAB-ING, Eurocodes mit nationalen Anhängen, DIN-Normen im Brückenbau). Referenzen aus anderen Staaten werden akzeptiert, sofern der Bewerber nachweist, dass gleichwertige technische Regelwerke und Sicherheitsanforderungen angewendet wurden, die den in Deutschland geltenden Regelungen für Brückenbauwerke im Wesentlichen entsprechen (Mindestanforderung) 6. Umsetzung erfolgte unter teilweiser Aufrechterhaltung des Verkehrs Die teilweise Aufrechterhaltung des (fließenden) Verkehrs ist ein zentraler Begriff im Straßenverkehrsrecht und bei der Verkehrsplanung, insbesondere während Baustellen, Veranstaltungen oder bei Unfällen. Sie beschreibt den Zustand, bei dem der Verkehr nicht vollständig gesperrt wird, sondern trotz Einschränkungen weiterfließen kann. 1BP, sofern das Kriterium erfüllt ist. Die mit den besten bewerteten 3 Referenzen eines Bewerbers erzielten Punkte werden addiert (Gesamtpunktzahl). Anhand der Gesamtpunktzahl wird eine Bewerberrangfolge ermittelt. Insgesamt sind maximal 21 Punkte zu erreichen. Die Bewerber mit der höheren Punktzahl erhalten den Vorzug. Falls keine eindeutige Ermittlung anhand der objektiven Kriterien (aufgrund eines Punktegleichstands) erfolgen kann, entscheidet das Los (s. auch Punkt 4.4 der Bewerbungsbedingungen VgV) Neben den zwingend zu erfüllenden Mindestanforderungen, können mit den eingereichten Unternehmensreferenzen zusätzliche Punkte erzielt werden. Die erzielte Gesamtpunktzahl über die eingereichten Referenzen und die sich daraus ergebende Bewerberrangfolge entscheidet darüber, ob der jeweilige Bewerber eine Aufforderung zur Angebotsabgabe (2. Stufe des Verfahrens) erhält. Dieser Bedeutung trägt auch die Gestaltung der nachstehenden Pflichtfelder des VMP Rechnung.
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Nachunternehmer-Anteil
1) Nachunternehmer Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, ist mit dem Teilnahmeantrag folgendes Formular einzureichen a) Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teilleistungen durch Nachunternehmen erbracht werden sollen. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind folgende Unterlagen einzureichen: a) Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) von allen vorgesehenen Nachunternehmern b) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4) von allen vorgesehenen Nachunternehmern 2) Eignungsleihe Ist eine Eignungsleihe geplant, sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Formulare einzureichen a) Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU). Es sind Angaben zu tätigen, welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen. b) Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) von allen vorgesehenen Eignungsverleihern c) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4) von allen vorgesehenen Eignungsverleihern
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.011 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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