AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=654197) · Abgerufen am 04.10.2026 09:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d0b60c44-6437-40c1-abf9-4c7cd9305e26/

Grundwasserprobenahme und Analytik der anorganischen Parameter sowie Bestimmung des Exzess-Stickstoffs am Landesgrundwassermessnetz 2024-2026

Notice-ID: d0b60c44-6437-40c1-abf9-4c7cd9305e26 · Procedure-ID: 7a574bc3-19ca-4992-9865-1c59971bb533

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Stammdaten

Auftraggeber
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Jena
Veröffentlicht
03.05.2024
Frist (Submission)
05.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90700000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Beprobung des Landesgrundwassermessnetzes (Grundwasserprobenahme) im gesamten Freistaat Thüringen sowie die Analytik der anorganischen Parameter. Zudem ist die Bestimmung des Exzess-Stickstoffs mit der N2/Ar-Methode sowie die Altersbestimmung an ausgewählten Messstellen Teil des Auftrages. Weiterhin ist die digitale Erhebung von Vor-Ort-Parametern, der Probentransport/-logistik und die elektronische Ergebnisübermittlung Teil des Auftrags. Weitere Details zum Auftrag können den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis) entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Ende
31.01.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).