AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28193d-eu) · Abgerufen am 11.08.2026 07:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d0b841a6-9fc7-46ad-97a9-2f555fd4441a/

Mobile Sammlung von Problemabfällen aus Haushaltungen im Landkreis Tirschenreuth

Notice-ID: d0b841a6-9fc7-46ad-97a9-2f555fd4441a · Procedure-ID: e7992f3a-989c-4a3a-91b7-2cae73bc16be

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Tirschenreuth, Tirschenreuth
Veröffentlicht
16.07.2026
Frist (Submission)
17.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90523000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Der Landkreis Tirschenreuth, beabsichtigt die flächendeckende mobile Sammlung von Problemabfällen zu vergeben. Die mobile Problemabfallsammlung erfolgt an 26 Standorten im Landkreis Tirschenreuth und auf dem Gelände des AWZ Steinmühle. Die Jahresmenge der Gemeindesammlungen im Frühjahr und Herbst und der 10 Sammlungen auf dem Gelände des AWZ Steinmühle betrug im Jahr 2025 ca. 34 t.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2031
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).