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studierendenWERK BERLIN Totalunternehmerleistungen für den Neubau eines Studierendenwohnheims
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Beschreibung
Bauleistung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gegenstand ist die Totalunternehmerleistung (Generalunternehmervertrag) für den Neubau eines Studierendenwohnheims in Berlin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Eignung zur Berufsausübung - Mindestanforderung: Eintragung in das Handelsregister/Berufsregister Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben einzureichen (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Berufs-/Haftpflichtversicherung - Mindestanforderung: Gefordert ist die Erklärung (siehe Eignungsformblatt) einer bestehenden Berufs- / Haftpflichtver-sicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall - Mindestens 3 Mio. Euro pro Schadensfall für Personenschäden - Mindestens 3 Mio. Euro pro Schadensfall für sonstige Schäden (Sach- und Vermögens- einschließlich Umweltschäden) mit Angabe des Versicherungsunternehmens, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungs-fälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt. Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise vorzulegen (Versicherungsnachweis nicht älter als sechs Monate bzw. Bescheinigung eines Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abgeschlossen werden kann).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis der Präqualifikation oder Angaben über Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Einzureichen mit Anlage 03 Eignungsformblatt
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Einzureichen mit Anlage 03 Eignungsformblatt, Ausschlussgründe nach § 124 GWB
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen - Wirtschaftsauskunft a) Mindestanforderung: Gefordert ist die Vorlage einer Wirtschaftsauskunft (Creditreform oder vergleichbar; zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags, nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend).
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zum Umsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Einzureichen mit Anlage 03 Eignungsformblatt
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Allgemeiner Jahresumsatz Mindestanforderung: Der durchschnittliche allgemeine Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) muss mindestens 25 Mio. Euro (netto) betragen. Gefordert ist eine Erklärung über den allgemeinen Jahresumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Ge-schäftsjahre, welche in den Jahren 2023, 2024, 2025 abgeschlossen wurden. Ein Bestand des Un-ternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. Zu verwendendes Formular Anlage 03 "Eignungsformblatt"
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Angaben zum: 2. Spezifischer Jahresumsatz Gefordert ist eine Erklärung zum spezifischen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Zu verwendendes Formular Anlage 03 "Eignungsformblatt" Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung, siehe auch Anlage 01 "Aufforderung zur Abgabe eines Teilnehmerantrags" Seite 8
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität: Darstellung des Unternehmens und Erläuterungen zur Vorgehensweise einschließlich terminlicher Kapazitäten Mindestanforderung: Der Bewerber hat eine Darstellung seines Unternehmens und ggf. die Einbeziehung von Unterauftragnehmern sowie ein Organigramm bzw. mehrere Organigramme für die vorgesehene Leistung ggf. mit Berücksichtigung des Unterauftragnehmer-Einsatzes, als gesondertes Dokument einzureichen. Die Beschreibung soll insbesondere Ausführungen zu folgenden Punkten enthalten: - Erbringung der Bauleistungen als Totalübernehmer oder Totalunternehmer mit allen notwendigen Gewerken, insbesondere Ausführungen zu den Kostengruppen KG 310 (Baugrube/Erdbau), KG 330 (Außenwände), KG 340 (Innenwände), KG 370 (Baukonstruktive Einbauten), KG 410 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), KG 420 (Wärmeversorgungsanlagen), KG 440 (Elektrische Anlagen) und KG 460 (Förderanlagen) hinsichtlich aller notwendigen Planungs- und Bauleistungen einschließlich der Eingliederung von Unterauftragnehmern in die Unternehmensstruktur; - Erbringung der Planungsleistungen hinsichtlich der Ausführungsplanung sowie der Werk- und Montageplanung (Planungsleistungen Objektplanung, Planungsleistungen TGA, Planungsleistungen Tragwerksplanung, Planungsleistungen Bauphysik, Planungsleistungen Brandschutz) einschließlich Darlegungen (als Eigenerklärung) zur Bauvorlageberechtigung, der Berechtigung über die Erstellung bautechnischer Nachweise der Standsicherheit, Brand- und Schallschutz und Energieeinsparungen gem. den einschlägigen Landesbauordnungen; - Erbringung der Qualitätskontrolle hinsichtlich Bauleistungen auf der Baustelle einschließlich Gründung (Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlichrechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dem Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis); - Erklärung des Bieters, dass er im Fall von dargelegten Unterauftragnehmern diese in der vorgesehenen Struktur (inklusive der vorgestellten Fachkräfte) im Auftragsfall auch einsetzen wird. - Gefordert ist in diesem Zusammenhang auch eine Terminplanung - gerechnet in Monaten wobei der Zuschlag als Starttermin (Null-Terminplan) fungieren soll - der zu erbringenden Planungs- und Bauleistungen (ggf. einschließlich objektbezogener Errichtungsmaßnahmen) einschließlich ggf. einer Erläuterung zur Vorgehensweise und den Umgang mit entsprechenden Risiken. Dabei werden vom Bewerber insbesondere Ausführungen zu folgenden Punkten erwartet: o Erstellung Ausführungsplanung o Freigabe AG o Beginn Baumaßnahmen o Fertigstellung, schlüssel- und betriebsfertige Übergabe Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Bei der Bewertung der Darstellung und Erläuterungen übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Bewertungsspielraum aus und nimmt eine Punktebewertung gemäß Ziffer II.7 vor. Siehe dazu "Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags" Seite 9
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Qualitätsmanagement
Vergabe-, Vertrags- und Projektsprache - Vergabe-, Vertrags- und Projektsprache Mindestanforderung: Der Bewerber versichert (siehe Anlage 03 "Eignungsformblatt"), dass die Vergabe- und Vertragskorrespondenz in deutscher Sprache erfolgt und die Projektsprache Deutsch ist.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Angaben zu Referenzen, die über eine Präqualifikation hinausgehen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bauleistungen einschließlich anteilige Planungsleistungen, Anlage 03 Eignungsformblatt
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zu Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Einzureichen mit Anlage 03 Eignungsformblatt
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Referenzen - Referenzen zu bestimmten Arbeiten: Bauleistungen, einschließlich anteilige Planungsleistungen Der Bewerber hat nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen und dafür Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die Projekte betreffen, deren Leistungen in den letzten acht Jahren erbracht worden sind. Für die geforderten Referenzen stellt die Kontaktstelle ein Formular (siehe Anlage 03 "Eignungsformblatt") mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von dem Bewerber genutzt werden soll. Die Darstellung jeder Referenz muss folgende Angaben beinhalten: - Name des Unternehmens/Bewerbers//Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welcher die Referenz erbracht hat - Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen Ansprech-partners mit Telefonnummer/E-Mail-Adresse - Benennung des Referenzobjektes (Titel) - Kurzbeschreibung des Referenzobjektes - Zeitraum der Leistungserbringung - Erbringung hinsichtlich der Referenzen in Bezug auf Leistungsart und -umfang. Als von Leistungsart und -umfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließ-lich folgende Leistungen angesehen: Leistungsart: (1) Totalunternehmerleistungen alternativ Totalübernehmerleistungen (2) für die schlüsselfertige Herstellung (3) von Neubauten im Bereich Wohnen hinsichtlich Unterkunftsgebäuden, Mehrfamilienhäusern, Wohnheimen, Gemeinschaftsunterkünften oder Jugendherbergen oder im Bereich Gesund-heit hinsichtlich Pflegeheimen, Altenheimen oder Bettenhäusern oder Gebäuden für Erholung, Kur oder Genesung oder im Bereich Gastgewerbe hinsichtlich Pensionen oder Hotels (4) BGF mindestens 6.000 m2 (5) tatsächliche Baukosten (KG 300-400) in Euro (netto) (6) einschließlich Objektplanung mind. in grundsätzlicher Anlehnung an Ausführungsplanung gemäß den Leistungsbildern der HOAI (Leistungsphasen 5 bis 8) (7) einschließlich Planung Technische Gebäudeausrüstung mind. in grundsätzlicher Anlehnung an Ausführungsplanung gemäß den Leistungsbildern der HOAI (Leistungsphasen 5 bis 8) Leistungsumfang: (1) Bauvolumen bei mindestens 6.000 m2 BGF: - Tatsächliche Baukosten (KG 300-400) ? 17 Mio. Euro (netto) - Tatsächliche Baukosten (KG 300-400) ? 15 Mio. Euro (netto) - Tatsächliche Baukosten (KG 300-400) ? 13 Mio. Euro (netto) (2) Planung und Bau von Neubauten im Bereich Wohnen-Mikroapartments, hinsichtlich Unter-kunftsgebäuden, Wohnheimen oder Altenheimen oder Gebäuden für Erholung, Kur oder Genesung oder im Bereich Gastgewerbe hinsichtlich Pensionen oder Hotels (3) Planung und Bau von barrierefreien Wohneinheiten, Erschließungsbereichen und Gemeinschaftsräumen entsprechend DIN 18040-2 oder Vordruck Formular 170 (Barrierefreies Wohnen Verordnung Berlin) oder Handbuch "Berlin - Design for all" oder vergleichbar. Mindestanforderung: Gefordert sind mindestens zwei Referenzen, welche jeweils die dargestellte Leistungsart vollständig abdecken. Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: (1) Die vorgelegten Referenzen werden jeweils zunächst auf die Erfüllung der geforderten Leistungsart geprüft. Eine Referenz kann im Hinblick auf den jeweiligen Leistungsumfang nur dann Berücksichtigung finden, wenn die entsprechend zugehörige Leistungsart vollständig dargelegt wurde. (2) Die Bewertung der vorgelegten Referenzen erfolgt je Referenz hinsichtlich des Abdeckungsgrades des Leistungsumfangs. Das niedrigere Bauvolumen gemäß (1) des Leistungsumfangs wird dabei besser bewertet. (3) Bei der Bewertung der jeweiligen Referenz übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Bewertungsspielraum aus und nimmt eine Punktebewertung gemäß Ziffer II. 7. vor.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Schriftliche Bestätigung des Auftraggebers zu den benannten Referenzen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden. (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Einzureichen mit Anlage 03 Eignungsformblatt
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Durchschnittliche Personalstärke
Durchschnittliche jährliche Belegschaft - Mindestanforderung: Der Bewerber hat die jeweilige Anzahl der Beschäftigten bezogen auf Vollzeitstellen im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) anzugeben. Dabei muss die Gesamtanzahl der Beschäftigten bezogen auf Vollzeitstellen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) im Durchschnitt 50 betragen. Zu verwendendes Formular Anlage 03 "Eignungsformblatt"
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Durchschnittliche Personalstärke
Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zu Arbeitskräften (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Einzureichen mit Anlage 03 Eignungsformblatt, Durchschnittliche jährliche Belegschaft für 3 Jahre
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Nachunternehmer-Anteil
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Einzureichen mit der Anlage 05 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einlei-tung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1,2 GWB: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergan-gen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 ge-schlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, ver-kürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Abs. 1 GWB: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbe-achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Es gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übri-gen die Verfahrensbedingungen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 16.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.850 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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