AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av277040-eu) · Abgerufen am 04.10.2026 16:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d1001c58-27c9-42b8-86b5-e389328867ff/

Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges 10 (LF10) mit Beladung für die FF Benningen

Notice-ID: d1001c58-27c9-42b8-86b5-e389328867ff · Procedure-ID: 4f8a27b9-6731-4d78-a70b-b7d340c5310d

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Benningen, Benningen
Veröffentlicht
24.03.2026
Frist (Submission)
28.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144213 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
550.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges 10 (LF10) mit Beladung für die FF Benningen in 3 Losen

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF10

Geschätzter Wert
135.000 €

Los 2 — Lieferung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF10

Geschätzter Wert
360.000 €

Los 3 — Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF10

Geschätzter Wert
55.000 €

Vertragslaufzeit

Periode
90 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).