AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E93811458) · Abgerufen am 29.09.2026 04:50 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d108fbfa-8380-49ee-89d5-e5b47b1b8533/

Lieferung der Beladung für zwei Löschgruppenfahrzeuge HLF 20

Notice-ID: d108fbfa-8380-49ee-89d5-e5b47b1b8533 · Procedure-ID: b881f09b-7df2-4f06-a899-4267dc74de06

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Bedburg-Hau, Bedburg-Hau
Veröffentlicht
16.09.2026
Frist (Submission)
15.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
35000000 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Bedburg-Hau beschafft zwei neue Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 20) für ihre freiwillige Feuerwehr. Das Fahrgestellt inkl. Aufbau wurde separat ausgeschrieben. Diese Ausschreibung umfasst die Lieferung der Beladung für die beiden Fahrzeuge. Zu liefern sind Schutzkleidung und Schutzgerät, Löschgeräte, Schläuche, Armaturen und Zubehör, Rettungsgerät, Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät, Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät, Arbeitsgerät, Handwerkzeug und Messgeräte sowie Sondergerät. Die Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Spätester Zeitpunkt für die vollständige Lieferung der Beladung ist der 28.02.2027.

Vertragslaufzeit

Ende
28.02.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
46 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).