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Liegenschaften der GSG in 56564 Neuwied und Stadtteilen und in 56170 Bendorf
Gemeindliche Siedlungs-Gesellschaft Neuwied mbH · Neuwied · Rheinland-Pfalz · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPflege und Unterhaltung von Grünflächen 2026🏆 AWO Kreisverband Neuwied e.V. · Neuwied
- AWO Kreisverband Neuwied e.V. · Neuwied Kleines Unternehmen
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Beschreibung
Gegenstand des Auftrages sind Arbeiten betreffend die laufende Pflege und Unterhaltung von Grünflächen von Teilen der Liegenschaften der GSG. Die Leistungen dienen der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen, verkehrssicheren und gepflegten Zustandes der Grünanlagen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten: Rasenpflege ( Mulchen, Mähen), Pflege von Gehölz- und Strauchflächen (z. B. Rückschnitt, Auslichtung), Heckenschnitt, Pflege von Stauden - und Pflanzflächen, Laubbeseitigung, Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Rahmen der Pflegeleistungen, Entsorgung des anfallenden Schnitt- und Pflegegutes gemäß den geltenden Vorschriften.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Siehe Vergabeunterlagen 100 %Preis
Preis 100%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der benannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 11.02.2026 Original-Veröffentlichung
- Frist 11.02.2026 Was stand da vorher (ALT): 1. Nicht gezahlte Steuern oder Sozialabgaben § 123 Abs. 4 GWB (zwingend) Ein Unternehmen wird ausgeschlossen, wenn es: Steuern, Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß gezahlt hat außer, es gibt eine verbindliche Raten- oder Stundungsvereinbarung. Kindersprache: Wer seine Rechnungen beim Staat nicht bezahlt, darf nicht mitspielen. Schwere berufliche Verfehlungen § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativ) Ausschluss möglich bei: gravierenden Verstößen gegen Berufs- oder Standesregeln unredlichem Verhalten im Geschäftsverkehr z. B.: systematische Täuschung, massive Pflichtverletzungen, schweres Fehlverhalten gegenüber Auftraggebern. 3. Schlechtleistung bei früheren öffentlichen Aufträgen § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Wenn ein Unternehmen: frühere öffentliche Aufträge wesentlich oder dauerhaft schlecht ausgeführt hat und dies z. B. zu Kündigung, Schadensersatz oder Vertragsstrafen führte. Kindersprache: Wer früher immer Mist gebaut hat, bekommt nicht gleich wieder eine neue Chance. 4. Wettbewerbsverzerrung durch Interessenkonflikte § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Ausschluss, wenn: ein Interessenkonflikt besteht und dieser nicht anders beseitigt werden kann. z. B.: Mitarbeit am Leistungsverzeichnis und Angebotseinreichung. 5. Unzulässige Einflussnahme auf das Vergabeverfahren § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB Ausschluss möglich bei: versuchter Manipulation, unzulässiger Kontaktaufnahme, Weitergabe vertraulicher Informationen. 6. Falsche oder irreführende Angaben § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB Wenn ein Unternehmen: falsche Erklärungen abgibt, Eignungsnachweise manipuliert oder verschweigt, frühere Ausschlüsse verheimlicht. Was soll da jetzt stehen (NEU): 1. Nicht gezahlte Steuern oder Sozialabgaben § 123 Abs. 4 GWB (zwingend) Ein Unternehmen wird ausgeschlossen, wenn es: Steuern, Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß gezahlt hat außer, es gibt eine verbindliche Raten- oder Stundungsvereinbarung, Schwere berufliche Verfehlungen § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativ) Ausschluss möglich bei: gravierenden Verstößen gegen Berufs- oder Standesregeln, unredlichem Verhalten im Geschäftsverkehr z. B.: systematische Täuschung, massive Pflichtverletzungen, schweres Fehlverhalten gegenüber Auftraggebern. 3. Schlechtleistung bei früheren öffentlichen Aufträgen § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Wenn ein Unternehmen: frühere öffentliche Aufträge wesentlich oder dauerhaft schlecht ausgeführt hat und dies z. B. zu Kündigung, Schadensersatz oder Vertragsstrafen führte. 4. Wettbewerbsverzerrung durch Interessenkonflikte § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Ausschluss, wenn: ein Interessenkonflikt besteht und dieser nicht anders beseitigt werden kann. z. B.: Mitarbeit am Leistungsverzeichnis und Angebotseinreichung. 5. Unzulässige Einflussnahme auf das Vergabeverfahren § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB Ausschluss möglich bei: versuchter Manipulation, unzulässiger Kontaktaufnahme, Weitergabe vertraulicher Informationen. 6. Falsche oder irreführende Angaben § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB Wenn ein Unternehmen: falsche Erklärungen abgibt, Eignungsnachweise manipuliert oder verschweigt, frühere Ausschlüsse verheimlicht.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 50 Tage nach Fristende
Auftragnehmer AWO Kreisverband Neuwied e.V.Zuschlagswert 483.585 €1 Veröffentlichung
- 02.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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