AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/d139ef15-1485-4ac2-a0c6-bd32b4c0d486) · Abgerufen am 11.09.2026 04:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d139ef15-1485-4ac2-a0c6-bd32b4c0d486/

2 x Ultraschallgeräte Vivid iq , 2 x Ultraschallgeräte Vivid Pioneer

Notice-ID: d139ef15-1485-4ac2-a0c6-bd32b4c0d486 · Procedure-ID: 13b145b0-18f4-4776-bff2-b7dcc81b39ab

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsmedizin Greifswald KöR, Greifswald
Veröffentlicht
12.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
33100000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung von vier Ultraschallgeräten für den Neubau des W. B. Kannel Centers zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der SHIP-Studie.

Vertragslaufzeit

Periode
6 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
GE HealthCare Deutschland
Angebotsspanne
233.999 – 233.999 €

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 12.08.2026 (30 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 22.08.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 27.08.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).