AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/d3658ac0-8af5-4f72-b164-74fba73eadac) · Abgerufen am 05.10.2026 01:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d13accfe-d480-4d9d-80d0-f52a2ab5b37f/

Pfortendienst Regierung von Schwaben, Fronhof 10 und Halderstraße 21, 86152 Augsburg

Notice-ID: d13accfe-d480-4d9d-80d0-f52a2ab5b37f · Procedure-ID: 881278b5-5885-4f87-a3b5-a2cfd182b1a6

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Stammdaten

Auftraggeber
Regierung von Schwaben, Augsburg
Veröffentlicht
30.10.2025
Frist (Submission)
02.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79713000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Übernahme des Pfortendienstes - im Wesentlichen: Personen- und Objektschutz - bei der Regierung von Schwaben in den Liegenschaften Fronhof 10, 86152 Augsburg (Los 1.) und Halderstraße 21, 86150 Augsburg (Los 2.). Über die Leistung/-en soll die Sicherheit in und im Umkreis der Regierung von Schwaben sowie allgemein Unterstützung im Vollzug und bei der Durchsetzung entsprechend geordneter Handlungsabläufe gewährleistet werden.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2026
Ende
31.01.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).