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Beschaffung eines Abfallzerkleinerers
Landkreis Leer - Abfallwirtschaftsbetrieb · Leer · Niedersachsen
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Beschreibung
Lieferung eines Abfallzerkleinerers (Schnellläufer) für das Kompostwerk Breinermoor über einen vierjährigen Leasingvertrag mit anschließender Kaufoption inkl. Wartungsvertrag. Weitere Angaben: s. Vergabeunterlagen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Beschaffung eines Abfallzerkleinerers (Schnellläufer) für das Kompostwerk Breinermoor im Rahmen eines vierjährigen Leasingvertrags mit Kaufoption und Wartungsvertrag.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 1 %
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erteilt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate); der Bieter bestätigt mit der Abgabe des Angebotes, dass der dem Angebot beigefügte Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
für die letzten drei Geschäftsjahre: Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
für die letzten drei Geschäftsjahre: mindestens 2 Referenzen für erbrachte vergleichbare Lieferleistungen. Die Referenzen müssen Auftragswert, Leistungszeitraum, die wesentlichen technischen Parameter und den öffentlichen oder privaten Auftraggeber enthalten
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Ausführung geschützten Werkstätten/Programmen vorbehalten
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig sind, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 06.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
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Preiseinschätzung
Basierend auf 40 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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