AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/d163a4b2-87fb-49d9-b14c-33e1b27fc947) · Abgerufen am 17.08.2026 09:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d163a4b2-87fb-49d9-b14c-33e1b27fc947/

VE 300-063 - Gerüstbauarbeiten

Notice-ID: d163a4b2-87fb-49d9-b14c-33e1b27fc947 · Procedure-ID: 7e5c8fc9-42dd-4626-b5b7-e6b377b93b25

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Stammdaten

Auftraggeber
Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH (FAIR GmbH), Darmstadt
Veröffentlicht
08.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Auftragsvolumen (Rahmen)
473.939 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die FAIR GmbH errichtet im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens den neuen Beschleunigerkomplex "FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) - nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet - mit Anbindung an die vorhandene GSI-Beschleunigeranlage. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung für die Ausführung von Arbeits- und Schutzgerüsten für Montagearbeiten an Wänden und Decken im Neubau des Projekts FAIR, einschließlich der Stellung und Wartung von Bauaufzügen und Transportbühnen (VE300-063).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Gerüstbau Schimmer GmbH
Vertragsabschluss
08.09.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).