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Rahmenvertrag Dienstkleidung für Busfahrpersonal
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH · Hamburg · Hamburg
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Beschreibung
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (kurz: VHH) ist Partner im Hamburger Verkehrsverbund und betreibt 180 Linien mit rund 2.000 Mitarbeitenden im Fahrdienst und 800 Omnibussen an 18 Standorten in Hamburg und Schleswig-Holstein. Die VHH tritt in diesem Vergabeverfahren mit ihren Tochtergesellschaften (Ahrensburger Busbetriebsgesellschaft mbH (ABG), vhh.forward GmbH, Ratzeburg-Möllner Verkehrsbetriebe (RMVB) und Reisering Hamburg GmbH (RRH)) als Ausschreibungsgemeinschaft auf, sodass neben der VHH alle Tochtergesellschaften aus diesem Vertrag abrufen können. Die VHH beabsichtigt einen neuen Rahmenvertrag für die Lieferung von Dienstkleidung und Arbeitsausrüstung für das Busfahrpersonal sowie die Einrichtung und Unterhaltung eines Bestellportals abzuschließen. Die Lieferung von Dienstkleidung und Arbeitsausrüstung umfasst die Erstausstattung von neuen Mitarbeitenden sowie die Lieferung von Folgebedarfen. Die Einrichtung und der Betrieb des Bestellportals dient dazu, dass die Mitarbeitenden ihren Bedarf an Dienstkleidung und Arbeitsausrüstung eigenständig abrufen können. Bei der Beschaffung werden sowohl soziale als auch nachhaltige Kriterien berücksichtigt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Textilien & Arbeitsschutz
Rahmenvertrag für Lieferung von Dienstkleidung und Arbeitsausrüstung für ca. 2.000 Busfahrer der VHH und ihrer Tochtergesellschaften sowie Einrichtung und Betrieb eines digitalen Bestellportals.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Biodiversität und Ökosysteme
- Menschenrechte
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 250 Pkt.Preis
Die Wertungspunkte für das Kriterium Angebotspreis (gemäß Anlage A.19 Bewertungsmatrix) werden aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Der niedrigste Angebotspreis erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 250 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Angebotspreises. Alle Angebot mit darüber liegenden Angebotspreisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Qualität und Ästhetik 150 Pkt.Qualität
Ausweislich des Teil B (Anlage B.1.2 und B.1.4) muss der Bieter Tragemuster sowie Musterkollektionen bis zur Angebotsfrist des indikativen Angebots einreichen. Die Wertungspunkte für das Kriterium Qualität und Ästhetik werden aus der Qualität und Ästhetik der eingereichten Muster gemäß der Anlage B.1.2 Tragetest und Anlage B.1.4 Gremium-Entscheid ermittelt. Die eingereichten Muster erhalten die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 150 Punkten. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Konzept 100 Pkt.Qualität
Ausweislich des Teil B (Anlage B.2) muss der Bieter ein Konzept vorlegen. Die Wertungspunkte für das Kriterium Konzept werden aus der Qualität der einzelnen Aspekte in der Anlage "Konzept" (Anlage B.2) und der damit erreichten Punktzahl ermittelt. Ein Konzept erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 100 Punkten. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 27 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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