AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f931835a0-1f6051524ca07913) · Abgerufen am 17.08.2026 07:19 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d176b3a4-5ed3-488d-be41-2e7261df0fc5/

Holzernte im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft 2027-2028

Notice-ID: d176b3a4-5ed3-488d-be41-2e7261df0fc5 · Procedure-ID: ed171f22-af5b-4ae8-aa1b-7f6fab464ca5

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatsbetrieb Sachsenforst - Biosphärenreservatsverwaltung, Malschwitz
Veröffentlicht
24.07.2026
Frist (Submission)
04.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77211000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Maschineller Grünholzeinschlag (Einschlag und Rückung) bis zum 28.02.2028 aus Durchforstungen und Erntenutzung, sowie eventuell anfallendem Schadholz im Landeswald der Verwaltung des Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
28.02.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
19 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).