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Schienenersatz- und Busnotverkehre im Auftrag der HOCHBAHN [ta]
Hamburger Hochbahn AG · Hamburg · Hamburg
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Beschreibung
Ziel dieser Ausschreibung ist, der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Anbietern zur Durchführung von Schienenersatz- und Busnotverkehren im Auftrag der Hamburger HOCHBAHN innerhalb des hvv-Netzes. Da diese Art von Verkehren nur eingeschränkt planbar ist, handelt es sich beim Umfang der ausgeschriebenen Leistung um eine Schätzung. Der tatsächliche Leistungsbedarf kann erheblich variieren. Diese Angabe erfolgt gemäß § 19 Abs. 1 SektVO, wonach das in Aussicht genommene Auftragsvolumen so genau wie möglich zu ermitteln und bekanntzugeben ist, jedoch nicht abschließend festgelegt werden muss. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen von der Entwicklung des Verkehrsbedarfs und betrieblichen Erfordernissen abhängt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Ausschreibung zur Vergabe von Rahmenvereinbarungen für Schienenersatz- und Busnotverkehre im hvv-Netz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Anbieter durchlaufen zunächst einen Teilnahmewettbewerb, um ihre grundsätzliche Eignung für die ausgeschriebene Leistung im Bereich Schienenersatz- und Busnotverkehren nachzuweisen. Im Anschluss erhalten die zugelassenen Teilnehmer die Möglichkeit, ein Leistungskonzept sowie ein Angebot abzugeben, das folgende Bestandteile umfasst: - einen Maximalpreis für die Schienenersatzverkehrsleistungen, - einen prozentualen Zuschlag für Bunsnotverkehre. Die Bewertung erfolgt anhand der in den Anlagen veröffentlichten Bewertungsmatrixen. Mit den Anbietern, die in der Wertung die Plätze 1 bis 6 erreichen, beabsichtigt die HOCHBAHN den Abschluss eines Rahmenvertrags über die ausgeschriebene Leistung. Die HOCHBAHN behält sich vor, die Leistung gemäß § 19 Abs 2 SektVO entweder: - im Rahmen eines Miniwettbewerbs unter den Rahmenvertragspartnern zu vergeben oder - direkt an den wirtschaftlichsten Anbieter gemäß der angebotenen Maximalpreise zu vergeben. Die angebotenen Preise unterliegen einer Preisgleitklausel.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 194 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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