AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 18:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d17aed78-1d0d-4c42-a8dd-22da1d24b0ad/

Open-House-Verfahren für die Durchführung von Energieberatungen im Rahmen des Förderprojektes Energieberatung von Haus und Grund Schleswig-Holstein e.V.

Notice-ID: d17aed78-1d0d-4c42-a8dd-22da1d24b0ad · Procedure-ID: a08ba07e-4309-481f-a28a-1240ac0ae1d3

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Stammdaten

Auftraggeber
Haus & Grund Schleswig-Holstein e.V., Kiel
Veröffentlicht
30.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Open-House-Verfahren ist ein nicht exklusives Zulassungsverfahren zu einer Rahmenvereinbarung, das allen interessierten Unternehmern während der Vertragslaufzeit offensteht und bei dem der Auftraggeber selbst keine Auswahl zwischen den Angeboten trifft. Es unterliegt nicht dem Vergaberecht. Interessierte Unternehmer können dem Vertragssystem während der gesamten Laufzeit beitreten, ohne dass es dabei zu einer Angebotswertung in irgendeiner Form kommt. Die qualitativen Anforderungen an die Liefer- und Dienstleistungen als auch die Vergütung werden vorab festgelegt und bekannt machen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind nicht verhandelbar.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
30.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Keine Angabe, Kein Ort

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).