AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E14724254) · Abgerufen am 23.09.2026 02:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d180faf2-ef3f-4cca-87d5-36977051213f/

Soziale Betreuung und Präsenzdienst im NachtRaum in Mainz im Zeitraum 01.12.2026 - 01.12.2028

Notice-ID: d180faf2-ef3f-4cca-87d5-36977051213f · Procedure-ID: ba58718d-f709-46fb-b341-54d2096e315d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Mainz, Abt. Vergabe und Einkauf, Mainz
Veröffentlicht
27.06.2026
Frist (Submission)
28.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85000000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Soziales & Pflege
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Mainz betreibt in Mainz die niedrigschwellige Übernachtungseinrichtung „NachtRaum“ für bis zu 30 obdachlose Menschen. Diese werden von sozial erfahrenen Personen betreut (die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt). Eingesetzt werden 2 Personen, die zeitgleich für die soziale Betreuung zuständig sind, 2 Personen, die zeitgleich für den Präsenzdienst zuständig sind sowie 1 Person, die als Betreuungserweiterung fungiert.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2026
Ende
01.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
125 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).