AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Dienstleistungskonzession zur Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten im Stadtgebiet Hamm
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement, Hamm
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- Frist (Submission)
- 26.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 85200000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Übertragung der der Stadt Hamm nach § 3 Abs. 1 TierNebR obliegenden Pflicht zur Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung der im Stadtgebiet Hamm anfallenden und der öffentlich-rechtlichen Beseitigungspflicht unterliegenden tierischen Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 sowie ihrer Folgeprodukte auf den Auftragnehmer im Wege der Beleihung nach § 3 Abs. 3 TierNebR. Die Übertragung umfasst insbesondere landwirtschaftliche Falltiere, beseitigungspflichtige Schlachtnebenprodukte, verendete Heimtiere sowie verendete wild lebende Tiere, soweit für diese eine gesetzliche oder behördlich angeordnete Beseitigungspflicht besteht. Die behördlichen Überwachungs- und Anordnungsbefugnisse verbleiben bei den zuständigen Behörden.Gegenstand der Ausschreibung ist GAG TierGesGR TierNebGR NRW die Durchführung der Tierkörperbeseitigung sowie der Umgang mit tierischen Nebenprodukten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und der dazugehörigen Durchführungsverordnung im Stadtgebiet Hamm. Die tierischen Nebenprodukte werden als Einzelkörper oder in Sammelgefäßen an den Anfallstellen bereitgestellt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 27 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.