Neubau eines Feuerwehrhauses [Gemeinde Bad Grund]
Gemeinde Bad Grund (Harz), Der Bürgermeister · Bad Grund (Harz) · Niedersachsen
Beschreibung
In der Ortschaft Bergstadt Bad Grund (Harz) soll der Neubau eines Feuerwehrhauses auf dem Areal des "ehemaligen Güterbahnhofes", gelegen am "Laubhütter Weg" im Zuge der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 524, errichtet werden. . Am Standort Stützpunktfeuerwehr in der Bergstadt Bad Grund (Harz) sind stationiert: . - 1 Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 - 1 Hilfsleistungs- und Löschgruppenfahrzeug HLF 20/24 - 1 Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 - 1 Einsatzleitwagen ELW 1 - 1 Mannschaftstransportfahrzeug MTW - 1 Löschgeräteanhänger Aus diesen Eckdaten folgt der Bau eines Feuerwehrhauses mit (mindestens) fünf Fahrzeuggaragen für den Löschzug, die erforderlichen Sanitär-, Sozial- bzw. Umkleideräumlichkeiten, Büro und Einsatzleitraum, die Fahrzeugwaschanlage, den ausreichend großem Schulungsraum sowie Raum zur Unterbringung und Lagerung für Anhänger, mobile Geräte und Ausstattung. Für das Gebäude wird vorläufig mit einer Ausdehnung von ca. 40 - 45 m Länge und ca. 15 m Tiefe gerechnet. Es wird gegenwärtig von einer bis zu 2-geschossigen Bauweise ausgegangen. Die belastbaren Werte ergeben sich allerdings erst im Zuge der Entwurfsplanung. . Außerdem sind auf den Freiflächen ausreichende PKW- und Fahrradeinstellplätze, Aufstellflächen für die Einsatzfahrzeuge vor den Garagen, Fahrtrassen, Laufzonen und Laufwege vorzusehen. Die Ausführung soll in Form eines zweckgerichteten Baus erfolgen, der alle geltenden Mindesterfordernisse und -ausstattungen und technische Vorgaben berücksichtigt und darüber hinaus - auch besonders unter Sicherheitsgesichtspunkten - langfristig gewisse Entwicklungsmöglichkeiten zulässt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Bad Grund (Harz).
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Eingegangene Angebote
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