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Sanierung Ortsdurchfahrt Stadtteil Hochberg
Stadt Remseck am Neckar · Remseck · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Die Stadt Remseck am Neckar mit ca. 27.000 Einwohnern beabsichtigt im Stadtteil Hochberg zusammen mit dem Landkreis Ludwigsburg (LK LB) die Ortsdurchfahrt von der Kreuzung Neckaraue bis Ende der Ortsdurchfahrt Kreuzung Hochdorfer Straße zu sanieren und gestalterisch aufzuwerten. Gemäß dem Straßengesetz für Baden‐Württemberg ist die Kreisverwaltung für innerörtliche Kreisstraßen in Kommunen mit weniger als 30.000 Einwohnern zuständig. Dies umfasst den Straßenbelag zwischen den beiden Bordsteinen. Die Gehwege und der Bordstein liegen in der Zuständigkeit der Kommune. Im Rahmen dieser vom Landkreis vorgesehenen Fahrbahnsanierung plant die Stadt Remseck am Neckar, die Gehwege entlang der Straße und Teile der Wasserleitung zu erneuern sowie den Kanal auf ein größeres Maß auszubauen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Die Stadt Remseck am Neckar vergibt Planungsleistungen (CPV 71300000) für die Sanierung und gestalterische Aufwertung der Ortsdurchfahrt Hochberg, ein Infrastrukturprojekt mit Fahrbahnsanierung, Gehwegeerneuerung und Kanalausbau.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 30 %Preis
Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Der Zuschlagswert Honorar errechnet sich gemäß folgender Formel: Z.Honorar = 5*P.Bestangebot/P.Angebot
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Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der Projektleitung 25 %Qualität
- Die Erfahrung und Qualifikation des vorgesehenen Projektteams sind vorzustellen. - Für die vorgesehenen Projektleitenden sind anhand vergleichbarer Referenzprojekte (Objekttyp bzw. Bauaufgaben mit mindestens durchschnittlicher Komplexität / Leistungsphasen / Besondere Leistungen) die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen. Hinweis zum Kriterium 2: - Der AG setzt aktive Rollen des Projektleiters und dessen Stellvertreters im Projekt voraus. Der AG setzt voraus, dass der Projektleiter und dessen Stellvertreter beim Bietergespräch persönlich anwesend sind. - Die im Organigramm benannten Teammitglieder werden geschuldete Leistungspflicht. Ein Austausch von Mitgliedern ist darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vorgenommen werden, es sei denn, Grund für den Austausch ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder ein anderer wichtiger Grund, den der AN nicht zu vertreten hat. Alle Teammitglieder dürfen nur durch Mitarbeiter mit mindestens gleicher Qualifikation ersetzt werden, was der AN vor dem Austausch unaufgefordert nachzuweisen hat.
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Projekteinschätzung und Projektabwicklung 25 %Qualität
Erwartet werden Einschätzungen und Aussagen zu besonders anspruchsvollen Aspekten des Projekts sowie konkret projektspezifische Erläuterungen der Herangehensweise und evtl. Lösungsansätze. Der Bieter soll sich insbesondere mit der Terminplanung und -einhaltung / Kostenplanung und -einhaltung auseinandersetzen.
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Personelle Projektorganisation 20 %Qualität
- Das vorgesehene Projektteam und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind darzustellen (Organigramm) wie auch die interne Organisationsstruktur. - Erläuterung der Sicherstellung der Kontinuität und Effizienz der Leistungserbringung durch das Projektteam in allen Leistungsphasen (z. B. Vertretungsregelungen, langfristige Verfügbarkeiten, interner Wissenstranfer, technische Mittel, digitale und örtliche Präsenz, bisherige Zusammenarbeit des Projektteams).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Jahresumsatz: Eigenerklärung zum durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich ausgeschriebenen Leistung. Die Angaben zum Umsatz dienen der Plausibilisierung und gehen nicht in die Wertung ein.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Unternehmensreferenzen Objektplanungen Verkehrsanlagen und Objektplanungen Ingenieurbauwerke - Wasserleitungsbau + Entwässerungseinrichtungen: Eigenerklärungen zu maximal zwei Referenzprojekten im Tiefbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI und Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben im Teilnahmeantrag sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentation muss prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Mindestbedingungen Referenzprojekte: - Die Maßnahmen müssen jeweils ein innerstädtisches Projekt sein. - Inbetriebnahme der Maßnahmen jeweils vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags. - Die Verkehrsanlagen müssen jeweils mindestens in die Honorarzone II gemäß 13.1 HOAI eingeordnet sein. - Mindestens eines der beiden Referenzprojekte 1 oder 2 muss die Integration von mindestens 3 Leistungsträgern (Strom / Wasser / Gas, Breitband + Telekommunikation / Kanal) zum Gegenstand gehabt haben. Die Leitungsträger sind im Referenzdatenblatt explizit zu benennen. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale je Referenzprojekt 1 + 2: Kosten der Baukonstruktion (KG300+anteilig KG400) >= 750.000 = 100 Punkte / < 750.000 und >= 500.000 = 50 Punkte / < 50.000 = 0 Punkte. - abgeschlossene Leistungsphasen 2 - 8 und Besondere Leistungen gemäß § 47 und Anlage 13 HOAI = 200 Punkte. (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die Punkte wie folgt reduziert: LPH 2: 21 Punkte / LPH 3: 26 Punkte / LPH 4: 8 Punkte / LPH 5: 15 Punkte / LPH 6: 10 Punkte / LPH 7: 4 Punkte / LPH 8: 16 Punkte / BL zur LPH 8 -- öBÜ : 100 Punkte). - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 = 100 Punkte. Damit die Bewerbung in die Wertung eingehen kann, muss diese eine Mindestpunktzahl von 800 Punkten der maximal erreichbaren Punkte (siehe Anlage D.3 im Teilnahmeantrag) erreichen.
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Durchschnittliche Personalstärke
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): >= 3 Beschäftigte = 150 Punkte / = 2 = 75 Punkte / < 2 = 0 Punkte.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 26.03.2026 Streichung der LPH 4 aus den zu beauftragenden Leistungen und damit einhergehend Korrektur der Vergabeunterlagen.
- 26.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 8.684 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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