AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/d19c7318-1c4a-49e7-9520-16e89c7d75eb) · Abgerufen am 12.10.2026 10:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d19c7318-1c4a-49e7-9520-16e89c7d75eb/

Telemedizin in rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen

Notice-ID: d19c7318-1c4a-49e7-9520-16e89c7d75eb · Procedure-ID: f8925d3a-d01c-4d1a-a1f4-c7893483f692

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Stammdaten

Auftraggeber
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Koblenz
Veröffentlicht
21.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85000000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Auftragsvolumen (Rahmen)
10.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, hat im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB hat eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (den späteren Auftragsnehmer) über telemedizinische Leistungen für die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz ausgeschrieben.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
A+ Videoclinic GmbH
Vertragsabschluss
14.04.2026
Angebotsspanne
3.024.504 – 4.354.740 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).