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2026-99 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung BGW BV Berlin
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) · Hamburg · Hamburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
Angebote bis 29.09.2026, 13:00 Uhr (noch 39 Tage)
Beschreibung
Bei den Leistungen handelt es sich um die Unterhalts-, Grund- und einseitige Glasreinigung im Objekt der BGW Bezirksverwaltung Berlin. Die BGW ist Mieterin in der Spichernstraße 2-3. Die angemieteten Räumlichkeiten befinden sich im Erdgeschoss – 3. Obergeschoss. Die zu reinigen Flächen belaufen sich auf eine Nettogrundfläche von ca. 4.459,84 m² (HNF = ca. 2.456,32 m², NNF = ca. 972,18 m² und VF = ca. 1.031,34 m²). Die Glasreinigung beinhaltet die Reinigung der Eingangs-Glastrennwand im Erdgeschoss, diverse Einbauteile in allen Geschossen und die einseitige Glas- und Rahmenreinigung der Fenster.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungsumfang umfasst Unterhalts-, Grund- und einseitige Glasreinigung für ca. 4.459,84 m² in Berlin.
- Reinigungsobjekt ist die BGW Bezirksverwaltung in der Spichernstraße 2-3.
- Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren mit Standardbekanntmachung.
- Erfahrung in der Gebäudereinigung ist für die Eignung voraussichtlich relevant.
Die Ausschreibung betrifft die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die Bezirksverwaltung der BGW in Berlin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 70 %
Das Zuschlagskriterium „Auftragsausführung“ geht mit maximal 70 Prozent in die Wertung ein. Anhand der von der Bieterin/dem Bieter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums „Ausführungskonzept“ einzureichenden Darstellungen soll die Auftraggeberin in die Lage versetzt werden, zu prüfen und zu werten, ob und in welchem Maß eine Durchführung der zu vergebenden Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und ein reibungsloser Ablauf zu erwarten sind. Hierzu ist von der Bieterin/dem Bieter das Formblatt zum Zuschlagskriterium Auftragsausführung, Anlage 13, auszufüllen. Von der Bieterin/dem Bieter wird erwartet, dass sie/er an dieser Stelle wahrheitsgemäße Aussagen zu nachfolgenden Aspekten in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung trifft: - Einarbeitung und Schulung des bei der Auftragsausführung eingesetzten Personals, - Interne Organisation der Bieterin/des Bieters bei der Erbringung der hier konkret ausgeschriebenen Leistung, - Maßnahmen zur Sicherstellung der Personalverfügbarkeit und Einsatzbereitschaft, - Vorhaltung von Reservekräften, - Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes, - Geplante Vorgehensweise zur Auftragsausführung, - Eigene Qualitätskontrollen Bieters, - Umgang mit Beschwerden des Auftraggebers, - Technische Ausstattung (Reinigungstechniken, -mittel und -geräte)
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Preis 30 %
Unter diesem Zuschlagskriterium können maximal 30 Punkte erreicht werden. Die Bietenden haben im Leistungsverzeichnis in den Positionen die dort geforderten Preisangaben zu machen. Die Gesamtsumme inkl. MwSt. ergibt sich aus der Addition aller Einzelsummen der Angebotstitel auf der letzten Seite des Leistungsverzeichnisses „Zusammenfassung der Gliederungspunkte. Dabei erhält der Bieter mit der niedrigsten Gesamtsumme inkl. MwSt. die höchste zu erreichende Punktzahl 30. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Punktzahl Bieterin/Bieter XY = Niedrigstpreis x 30 / Preis Bieter/-in XY Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Kommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Ab- oder Aufrunden weg.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 39 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 29.09.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.826 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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