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Objektüberwachung Gebäude
Gemeinde Kürten · Kürten · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Die Gemeinde Kürten (nachfolgend auch "Auftraggeberin" genannt) schreibt vorliegend die Objektüberwachung Gebäude für die Sanierung und Fertigstellung der Mehrzweckhalle inkl. Neubau einer Sporthalle LPH 8 bis 9, inkl. anteilig LPH 6 bis 7 im Zuge der klimafreundliche Modellsanierung der Gesamtschule Kürten (KfMGS) europaweit aus. Das vorläufige Leistungssoll und die bislang geplanten besonderen Leistungen ergeben sich aus der Anlage "Leistungsbild Mehrzweckhalle und Sporthalle" (02 des Anlagenkonvoluts 08 Teil A). Die genaue Festlegung des endgültigen Leistungssolls bleibt dem eigentlichen Verhandlungsverfahren vorbehalten. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist allein die einleitend beschriebene Objektplanung für die Sanierung und Fertigstellung der Mehrzweckhalle inkl. Neubau einer Sporthalle (1. Bauabschnitt).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Objektüberwachung (LPH 6-9) für die energetische Sanierung und Erweiterung der Gesamtschule Kürten.
- Das Projekt umfasst die Mehrzweckhalle und Sporthalle mit einem Kostenziel von 11.413.628,45 EUR brutto.
- Die Fertigstellung der Bauarbeiten ist bis zum 2. Quartal 2028 angestrebt.
- Es wird eine stufenweise Beauftragung für die Leistungsphasen 5-9 geplant, wobei die Haftung für bereits vorliegende Planungsfehler ausgeschlossen ist.
- Bieter müssen nach Zuschlag (voraussichtlich 10.08.2026) mit der Leistungserbringung beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen.
Gesucht wird ein Architekt für die Objektüberwachung (LPH 6-9) der energetischen Sanierung und Flächenerweiterung der Gesamtschule Kürten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätswertung 60 Pkt.Qualität
Ein qualitativ hochwertige Objektplanung ist von großer Bedeutung für die Vergabestelle. Daher wird dies mit insgesamt 60 % in die Endwertung einfließen, es sind somit maximal 600 Punkte zu erreichen. Die Qualitätswertung gliedert sich wie folgt auf: Konzept der Projektabwicklung (Unterwichtung 50 % = 500 Punkte) Im Rahmen des Konzepts der Projektabwicklung soll zu folgenden Unterpunkten eine nachvollziehbare und schlüssige Darstellung erfolgen: - Terminsicherung, Instrumente zur Steuerung und Heilung [In diesem Unterpunkt können maximal 10 Punkte (Bestbewertung) erreicht werden, welche dann mit einer Gewichtung von 6,25 in die Wertung einfließen] -Qualitäts- und Kostensicherung, Instrumente zur Steuerung und Heilung [In diesem Unterpunkt können maximal 10 Punkte (Bestbewertung) erreicht werden, welche dann mit einer Gewichtung von 6,25 in die Wertung einfließen] -beabsichtigtes Vorgehen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Projekts [In diesem Unterpunkt können maximal 10 Punkte (Bestbewertung) erreicht werden, welche dann mit einer Gewichtung von 12,5 in die Wertung einfließen] -Gestaltung LPH 8: Darstellung eines ausführlichen Konzeptes zur Bauüberwachung, Häufigkeit der Begehung, Reaktionszeiten [In diesem Unterpunkt können maximal 10 Punkte (Bestbewertung) erreicht werden, welche dann mit einer Gewichtung von 18,75 in die Wertung einfließen] - Gestaltung LPH 9 [In diesem Unterpunkt können maximal 10 Punkte (Bestbewertung) erreicht werden, welche dann mit einer Gewichtung von 6,25 in die Wertung einfließen] Die einzelnen Unterpunkte werden anhand des folgenden Bewertungsmaßstabes bewertet und das Ergebnis (Erfüllungsgrad) wird mit der jeweiligen vorgenannten Gewichtung multipliziert: Punkte / Erfüllungsgrad -10 Die sehr gut strukturierten und weit überdurchschnittlichen Darstellungen / Angaben lassen eine besonders gute Leistung erwarten oder sind deutlich besser als in anderen Konzepten bzw. entsprechen insgesamt den Erwartungen der AG"in in einem besonderen Maße; insgesamt sehr gut. -8 bis 9 Die strukturierten und nachvollziehbaren Darstellungen / Angaben lassen eine gute Leistung erwarten oder sind besser als in anderen Konzepten bzw. entsprechen insgesamt voll den Erwartungen der AG"in; insgesamt gut. -6 bis 7 Die durchschnittlichen Darstellungen / Angaben weisen einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen eine durchschnittliche Leistung erwarten oder entsprechen insgesamt den Erwartungen der AG"in; insgesamt befriedigend. -3 bis 5 Die Darstellungen / Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Konzepten bzw. reichen nur teilweise an die Erwartungen der AG"in heran; insgesamt ausreichend. -1 bis 2 Die Darstellungen / Angaben weisen erhebliche Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind erheblich schlechter als in anderen Konzepten; insgesamt mangelhaft. -0 Es sind keine verwertbaren Aussagen zu den geforderten Punkten enthalten; insgesamt ungenügend. In Bezug auf die Präsentation des Konzepts der Projektabwicklung ist der Vergabestelle vor allem wichtig, dass das konkrete Projekt betrachtet wird und nicht eine standardisierte Präsentation "abgespult" wird, die in dieser Form schon in zahlreichen Vergabeverfahren zuvor gehalten wurde. ACHTUNG: Eine Angebotserstellung ist dem anschließenden Verhandlungsverfahren vorbehalten, zu dem sich die Bewerber*innen in diesem Teilnahmewettbewerb qualifizieren müssen. Die Einreichung des Bearbeitungskonzepts wird im jetzigen Verfahrensstadium des Teilnahmewettbewerbs daher ausdrücklich nicht gefordert. Die Ausführungen unter Ziffer 4.1 haben in diesem Verfahrensstadium eine rein informatorische Bedeutung. Präsentation (Unterwichtung 10% = 100 Punkte) Das Bearbeitungskonzept ist im Rahmen der Verhandlungsgespräche vor einem Auswahlgremium zu präsentieren. Die Vergabestelle geht davon aus, dass ein Bietender, der das genannte Konzept gut strukturiert, überzeugend, interessant und ansprechend darstellen kann, im Rahmen der späteren Leistungserbringung ebenso agiert. Dies ist aus Sicht der Vergabestelle für das vorliegende Vorhaben von weit überdurchschnittlicher Bedeutung für den Projekterfolg. Daher wird die Präsentation gesondert bewertet, wobei die Bauleitung (+ deren Stellvertretung) bewertet wird. Die Vergabestelle legt Wert auf folgende Eigenschaften und Eindrücke: -klare, schlüssig nachvollziehbare und strukturierte Präsentation -Erfahrung der Person mit vergleichbaren Aufgabestellungen lässt sich aus Präsentation ableiten -souveräner Auftritt und souveräne Reaktion auf Nachfragen Die Präsentation wird anhand des folgenden Bewertungsmaßstabes bewertet und das Ergebnis (Erfüllungsgrad) wird mit einer Gewichtung von 10 multipliziert: Punkte / Erfüllungsgrad -10 Die sehr gut strukturierten und weit überdurchschnittlichen Darstellungen / Angaben lassen eine besonders gute Leistung erwarten oder sind deutlich besser als in anderen Konzepten bzw. entsprechen insgesamt den Erwartungen der AG"in in einem besonderen Maße; insgesamt sehr gut. -8 bis 9 Die strukturierten und nachvollziehbaren Darstellungen / Angaben lassen eine gute Leistung erwarten oder sind besser als in anderen Konzepten bzw. entsprechen insgesamt voll den Erwartungen der AG"in; insgesamt gut. -6 bis 7 Die durchschnittlichen Darstellungen / Angaben weisen einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen eine durchschnittliche Leistung erwarten oder entsprechen insgesamt den Erwartungen der AG"in; insgesamt befriedigend. Die weiteren Einzelheiten können dem Aufforderungsschreiben zur Einreichung eines Teilnahmeantrags entnommen werden (siehe Vergabeunterlagen).
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Honorarwertung 40 Pkt.Preis
Der Angebotspreis des endgültigen Angebots wird mit 40 % in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 400 Punkte. Ein fiktives Angebot, welches mindestens 200 % des günstigsten Angebots entspricht (also "doppelt so teuer" ist), erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt. Die konkrete Formel kann dem Aufforderungsschreiben für die Einreichung eines Teilnahmeantrags entnommen werden (Siehe Vergabeunterlagen).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister oder Partnerschaftsregister sowie in ein Berufsregister soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular). Achtung: Die Nachweise über die aktuelle Eintragung in ein Handelsregister oder Partnerschaftsregister dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Tag der Bekanntmachung, 14.04.2026).
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Eintragung Handelsregister
Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister oder Partnerschaftsregister sowie in ein Berufsregister soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular). Achtung: Die Nachweise über die aktuelle Eintragung in ein Handelsregister oder Partnerschaftsregister dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Tag der Bekanntmachung, 14.04.2026).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen (alternativ ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung) Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist. Achtung: Für die Nachweise der Berufshaftpflichtversicherung und die allgemeine Bankauskunft ist besonders auf die angestellten Anforderungen zu achten. Der Nachweis der allgemeinen Bankauskunft darf nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Tag der Bekanntmachung, 14.04.2026).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist. Achtung: Für die Nachweise der Berufshaftpflichtversicherung und die allgemeine Bankauskunft ist besonders auf die angestellten Anforderungen zu achten. Der Nachweis der allgemeinen Bankauskunft darf nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Tag der Bekanntmachung, 14.04.2026).
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Mindestumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens 1.200.000,00 EUR in dem entsprechenden Fachbereich "Objektplanung" (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bewerber muss seine technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): a. Vorlage von mindestens zwei (2) vergleichbaren Referenzprojekten für Objektplanung (Formular Referenzen) Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn als Objektplaner o mindestens die Leistungsphasen 6 bis 8 gem. HOAI §§ 33 ff. (Inhalte der Leistung) UND o mindestens netto 5 Mio. EUR anrechenbare Kosten KG 300 - 400 (Größenordnung des Projekts) UND o das Projekt zwischen 2016 und 2026 (Stichtag: Tag der Bekanntmachung am 14.04.2026) an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nach-unternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungs-verfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit des Bewerberbüros. Diese werden bewertet anhand der nachstehenden Kriterien: Ein Bewerber muss nach oben Gesagtem mindestens zwei (2) vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zu Wertung der Referenzen stellen insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können maximal 25 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2 a) gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten zwei vergleichbaren Referenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als zwei Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der zwei Mindestreferenzen maximal fünf vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als fünf vergleichbare Referenzprojekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzprojekte in die Wertung gelangen sollen. HINWEIS: Werden die in Ziffer 3.2.2 a) geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist. Die Punkteverteilung (max. 5 Punkte pro Referenz) ergibt sich aus folgender "Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber": Anrechenbare Kosten der KG 300-400 9,0 Mio. EUR netto oder höher= 5 Punkte 8,0 Mio. EUR netto bis 8.999.999,99 EUR netto = 4 Punkte 7,0 Mio. EUR netto bis 7.999.999,00 EUR netto = 3 Punkte 6,0 Mio. EUR netto bis 6.999.999,00 EUR netto = 2 Punkte 5,0 Mio. EUR netto bis 5.999.999,00 EUR netto = 1 Punkte unter 5,0 Mio. EUR netto = Ausschluss (Mindestkriterium) Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann. Insgesamt können aus den Unterkriterien Referenzen und Leistungsfähigkeit 45 Punkte erreicht werden. Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden. Für eine übersichtlichere Darstellung verweisen wir auf die Darstellung im Aufforderungsschreiben zur Einreichung eines Teilnahmeantrags (siehe Vergabeunterlagen).
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Angaben über das für die Bauleitung und deren Stellvertretung vorgesehene Personal für die Objektüberwachung und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Die Bauleitung muss mindestens zehn (10) Jahre und die stellvertretende Bauleitung mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Objektüberwachung aufweisen. Der Nachweis ist über einen aussagekräftigen Lebenslauf oder vergleichbare Dokumente zu führen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nach-unternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Angaben über das für die Objektplanung (Umplanungsleistung LPH 5 nach Bedarf - Grundleistungen und Besondere Leistungen) vorgesehene Personal und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nach-unternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand Projekterfahrung und Personalstärke für das Projekt bewertet. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber können maximal 20 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden die Angaben gewertet, die in dem Formular "Checkliste Leistungsfähigkeit" einzutragen sind. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann zum direkten Ausschluss führen. Die Projektleitung und deren Stellvertretung müssen aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten und begleiten. Ein Austausch wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende Gründe (z.B. gesundheitliche Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes nicht zulässig ist und für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt werden dürfen, die im Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender "Matrix zur Auswertung Leistungsfähigkeit der Bewerber": Berufserfahrung Bauleitung (Objektüberwachung) über 26 Jahre = 10 Punkte über 24 Jahre = 9 Punkte über 22 Jahre = 8 Punkte über 20 Jahre = 7 Punkte über 18 Jahre = 6 Punkte über 16 Jahre = 5Punkte über 14 Jahre = 4Punkte über 12 Jahre = 3Punkte über 10 Jahre = 2 Punkte 10 Jahre = 1 Punkt unter 10 Jahren = Ausschluss Berufserfahrung der stellvertretenden Bauleitung (Objektüberwachung) über 21 Jahre = 10 Punkte über 19 Jahre = 9 Punkte über 17 Jahre = 8 Punkte über 15 Jahre = 7 Punkte über 13 Jahre = 6 Punkte über 11 Jahre = 5 Punkte über 9 Jahre = 4 Punkte über 7 Jahre = 3 Punkte über 5 Jahre = 2 Punkte 5 Jahre = 1 Punkt unter 5 Jahren = Ausschluss Insgesamt können aus den Unterkriterien Referenzen und Leistungsfähigkeit 45 Punkte erreicht werden. Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden. Für eine übersichtlichere Darstellung verweisen wir auf die Darstellung im Aufforderungsschreiben zur Einreichung eines Teilnahmeantrags (siehe Vergabeunterlagen).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
vergaberechtlicher Rechtsmittel gilt Folgendes: Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist die Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Fax: +49 221-147 2889 Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen zu Rechtsmitteln hin: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 60 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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