AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung Strategische Top-Management-Beratung für die Behördenleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Berlin
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
- Frist (Submission)
- 14.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 79411000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die strategische Beratung der Hausleitung zur organisations- und steuerungsbezogenen Weiterentwicklung ministerieller Strukturen und Entscheidungsprozesse. Davon sind insbesondere folgende Aspekte des operativen Verwaltungshandelns betroffen: - Organisationsgestaltung und -entwicklung, - Prozesssteuerung und -management, - Ressourcenallokation und Effizienzgewinne, - Wirtschaftspolitische Vorhabenplanung und -umsetzung (national, europäisch, international).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.07.2026
- Ende
- 30.06.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.04.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).