AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXUAYYDY1K2TEEZ5/documents) · Abgerufen am 15.08.2026 04:34 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d1dae2e2-0d61-4b57-b9a8-aafd5e6d7fdb/

Schülerbeförderung 24/25 und 25/26

Notice-ID: d1dae2e2-0d61-4b57-b9a8-aafd5e6d7fdb · Procedure-ID: 1ce3b3a7-2b08-4419-b948-d9f69a7c5e7c

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Salzgitter, Salzgitter
Veröffentlicht
21.02.2024
Frist (Submission)
09.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Schülerbeförderung aus der Stadt Salzgitter zu den Schulstandorten in Salzgitter Emil-Langen-Realschule, Integrierte Gesamtschule Salzgitter, Kranich-Gymnasium, Pestalozzischule, Hauptschule an der Klunkau, Ludwig-Erhard-Schule — Schülerbeförderung aus der Stadt Salzgitter zu den Schulstandorten in Salzgitter Hauptschule Am Fredenberg, Gottfried-Linke-Realschule, Gymnasium Am Fredenberg, BBS Fredenberg — Schülerbeförderung aus der Stadt Salzgitter zu den Schulstandorten in Salzgitter Dr. Klaus Schmidt HS, RS Salzgitter Bad, Gymnasium Salzgitter Bad

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2024
Ende
31.07.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
73 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).