AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabe von Planungsleistungen – Landschaftsrahmenplan/Landschaftspflegerischer Begleitplan „Brachtenbecke“
Stammdaten
- Auftraggeber
- Lokale/Kommunale Gebietskörperschaft - Stadt, Stadt Altena
- Veröffentlicht
- 01.12.2023
- Frist (Submission)
- 08.01.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Die Stadt Altena wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamischen Abflüssen, Hangrutschungen und Geröll- und Sedimentstein- ab -und -austrag stark in Mitleidenschaft gezogen. Durch die Ereignisse im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an der stadteigenen Infrastruktur. Ziel der hier angefragten Planung ist eine landschaftsplanerische Begleitung der konzeptionellen und planerischen Maßnahmen zur nachhaltigen und vorbeugenden Schadensbeseitigung. Dabei ist das Ziel eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz pro Los mit prognostischen Elementen anzufertigen, die dann laufend fortzuschreiben sind. Hintergrund ist die teilweise Kleinteiligkeit und zeitversetzte Ausführung von Maßnahmen. Durch die hier angefragte Vorgehensweise soll eine kontinuierliche Bearbeitung sichergestellt werden. Nach Fertigstellung aller Maßnahmen sollte mindestens der Gesamtausgleich erreicht sein. Inhalt der Leistungen ist zugleich die Artenschutzprüfung der Stufe 1.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.06.2024
- Ende
- 13.06.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 1 Monat
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.01.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.