AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lettershopleistungen und Zustellung für Kundenzeitschriften
Stammdaten
- Auftraggeber
- BAHN-BKK, Frankfurt am Main
- Veröffentlicht
- 25.02.2025
- Frist (Submission)
- 19.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 64111000 — Post- und Telekommunikationsdienste
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 4.513.390 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Es wird ein Dienstleistungsvertrag über die Erbringung von Lettershopleistungen und die Zustellung für Kundenzeitschriften ausgeschrieben. Die BAHN-BKK ist eine bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse mit rund 474.000 beitragszahlenden Mitgliedern (Stand 01.01.202). Um die Mitglieder regelmäßig über die Leistungen, Services und Neuigkeiten der Krankenkasse sowie zur Gesundheitspolitik und zu Gesundheitsthemen zu informieren und damit u. a. ihren gesetzlichen Informationspflichten nachzukommen, erstellt die BAHN-BKK in Zusammenarbeit mit einer Grafikagentur vierteljährlich ein Kundenmagazin. Dieses heißt „pulsprivat – Das Magazin für Kundinnen und Kunden“. Das Magazin wird den Kundinnen und Kunden sowie Kooperations- und Vertriebspartnern entweder gedruckt auf dem Postweg zugestellt oder sie erhalten es auf Wunsch digital als ePaper. Für den Druck der pulsprivat liegt bereits ein Auftragnehmer vor. Die gedruckte Auflage von pulsprivat Ausgabe 4/24 lag bei 491.000 Stück. Die Auflagenhöhe von pulsprivat ist nicht fix, sondern ändert sich von Auflage zu Auflage. In der Regel umfasst pulsprivat 24 Seiten inklusive Umschlagseiten.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.05.2025
- Ende
- 14.03.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.03.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.