AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erweiterung und Sanierung Grundschule JWS-GMS Maichingen - Elektroinstallation
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Sindelfingen Amt für Gebäudewirtschaft, Sindelfingen
- Veröffentlicht
- 15.03.2026
- Frist (Submission)
- 17.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45311200 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Gemeinschaftsschule Sindelfingen erhält im Zuge eines Erweiterungsbaus sowie der anschließenden Sanierung des Bestandsgebäudes eine vollständig erneuerte elektrische Infrastruktur. Die Stromversorgung erfolgt über die bestehende kundeneigene Trafostation mit Anschluss an die vorhandene Niederspannungshauptverteilung. Ergänzend wird auf dem Neu- und Bestandsgebäude eine Photovoltaikanlage installiert. Zur Versorgung der einzelnen Gebäudebereiche werden eine Gebäudehauptverteilung sowie mehrere Unterverteilungen installiert. Die Leitungsführung erfolgt über Kabeltrassen, Installationskanäle und Steigtrassen mit entsprechenden Reserven für zukünftige Erweiterungen. Sicherheitsrelevante Anlagen wie Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlage und Alarmierungsanlagen werden mit Funktionserhalt ausgeführt und zentral überwacht. Darüber hinaus wird eine strukturierte, dienstneutrale Datenverkabelung mit Lichtwellenleiter- und Kupferleitungen realisiert. Türsprech- und Türöffnungsanlagen, Lichtrufanlagen für barrierefreie Sanitärbereiche sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in den Treppenhäusern ergänzen die technischen Einrichtungen. Die verschiedenen Systeme werden in die Gebäudeleittechnik integriert, um eine zentrale Steuerung und Überwachung zu ermöglichen.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 105 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.04.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.