AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a11f954dd4-522d3155ad7487da) · Abgerufen am 24.10.2026 05:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d2545a83-7dad-4367-8d3d-0ebc64363673/

FBE A38 AS Lützen - AS Leipzig-Südost RF DD TA2, Los 1 - BOL/BÜ/Objektbetreuung (gem. §§ 45 ff. HOAI 2021)

Notice-ID: d2545a83-7dad-4367-8d3d-0ebc64363673 · Procedure-ID: 574962d9-3c89-4dc1-ab80-061db78d0d86

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost, Halle (Saale)
Veröffentlicht
15.10.2026
Frist (Submission)
17.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71521000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
235.541 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

• Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 8-9 • Besondere Leistungen - Kostenkontrolle - Prüfen von Nachträgen - örtliche Bauüberwachung - Besondere Leistungen Bauoberleitung - weitere Leistungen bei der Überwachung von Ingenieurbauwerken (Instandsetzung A- und Ü-Bauwerke) - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen

Vertragslaufzeit

Beginn
16.02.2027
Ende
30.10.2031

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
63 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).