AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 13:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d261d7a1-224d-4d09-beb7-5ee23d71a229/

Nardini Klinikum St. Johannis Landstuhl - Neuordnung Patientenwege Eingangshalle

Notice-ID: d261d7a1-224d-4d09-beb7-5ee23d71a229 · Procedure-ID: 46a804e6-7f7b-442e-af14-a1b553d9c530

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Nardini Klinikum GmbH, Zweibrücken
Veröffentlicht
22.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Nardini Klinikum GmbH plant die Neuordnung der Patientenwege in der Eingangshalle des Nardini Klinikums St. Johannis Landstuhl. Der Eingangsbereich mit einer Fläche von 330 qm soll neu strukturiert werden. Die Aufgabe umfasst den Rückbau der bestehenden Einbauten wie Pforte, Besprechungsraum etc. In dem neu zu schaffenden Eingangsbereich sollen ein Infopunkt, Patientenannahme, Paket-/Briefannahme sowie sonstige notwendige Serviceeinrichtungen verortet werden. Der Umbau erfolgt im laufenden Betrieb. Die Funktion des Eingangsbereichs ist während der Baumaßnahme zu gewährleisten. Die aktuellen Brandschutzvorschriften sind zu beachten.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern Rheinland-Pfalz | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).