Die Implementierung, Lizenzbereitstellung, Hosting, Updateversorgung, Backup und Support durch den Anbieter während der Vertragslaufzeit sowie Betriebsbetreuung eines Sourcing Systems (Beschaffungsplattform) als Software-as-a-Service (SaaS) für die Prozesse Source-to-Contract, Vertragsmanagement und Lieferantenmanagement. Die Implementierung umfasst die technische Umsetzung inkl. sämtlicher erforderlicher Schnittstellen (insbesondere SAP) zur Anbindung bestehender Systeme sowie die Übernahme der Geschäftspartner mit Stamm- und Adressdaten aus einem abzulösenden Bestandssystem. Teil der Implementierung ist aber auch die Bereitstellung und Umsetzung eines Schulungs- und Change-Konzepts für alle relevanten Stakeholder/ Nutzer. Perspektivisch sollen weitere Prozesse der Beschaffung über das System abgebildet werden („Full Suite“). Die DSGVO-konforme Extraktion der Daten bei Auskunftsanfragen von Nutzern bzw. zur externen Archivierung der Rfx-Unterlagen ist wesentliche Anforderungen an die angebotene Lösung.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2033
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Er kann laut Bekanntmachung bis zu 3× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
2 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen
(50 %)
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
KI Die Ausschreibung betrifft die statische und brandschutztechnische Ertüchtigung sowie die Schadstoffsanierung des Sperrengeschosses in der Poccistraße.
Historischer Durchschnitt aus 35.379 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen90%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 20.094 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: