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Erbringung von hybriden Postdienstleistungen für den Landkreis Saarlouis
Landkreis Saarlouis · Saarlouis · Saarland · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Erbringung von hybriden Postdienstleistungen für den Landkreis Saarlouis
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht wird die Erbringung von hybriden Postdienstleistungen für den Landkreis Saarlouis.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Eigenerklärung Eignung 124LD (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Eintragung Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis über die Eintragung in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur
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Eintragung Berufsregister
Eintragung in ein relevantes Berufsregister (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es wird zum Nachweis der Eintragung im Anbieterverzeichnis gemäß § 4 Abs. 1 PostG eine Eigeneklärung zu der bestehenden Eintragung gefordert. Eine Eintragung im Anbieterverzeichnis ist erforderlich für das Unternehmen, das die Teilleistung Postdienstleistung gemäß § 3 Nr. 15 PostG erbringen soll. Wurde über den Antrag nach § 4 Abs. 2 S. 1 PostG noch nicht entschieden, ist eine Eigenerklärung, dass ein entsprechender Antrag bei der Bundesnetzagentur gestellt wurde nebst einem Nachweis, dass die Antragsstellung erfolgt ist (z.B. durch das vorläufige Schreiben der Bundesnetzagentur), ausreichend.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über das spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns bestehende Vorliegen einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung. Dabei muss die Haftpflichtversicherung eine Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögens-schäden umfassen. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall mindestens 3.000.000,00 EUR und für Vermö-gensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch eine Verletzung des Daten-schutzrechts mit mindestens 250.000,00 EUR umfasst. Die Nachunternehmer haben eine entsprechende eigene Betriebshaftpflichtversicherung vorzuwei-sen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Umweltmanagement-Maßnahmen
Einreichung Umweltschutzkonzept (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Maßnahmen für eine kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes sind darzulegen. Die durch den Versandvorgang entstanden CO2-Emmissionen sind auszuglei-chen bzw. Maßnahmen für einen klimafreundlichen Versand aufzuzeigen. Ein CO2-neutraler Versand setzt voraus, dass die Emissionen, die beim gesamten Versandvorgang in Bezug auf die gegenständlichen Sendungen entstehen, erfasst und kompensiert wer-den. Es müssen im Rahmen der Darlegung/ des Konzeptes insofern mindestens die Berech-nung und der Ausgleich der Emissionen behandelt werden. Ausreichend ist ein Konzept, wenn die Emissionen vollständig erfasst sind und diese zumindest kompensiert werden. Im Übrigen ist ein Konzept umso besser, je mehr es dem Bieter gelingt darzulegen, dass eine erhebliche Einsparung von CO2 Emissionen, idealerweise auf nahezu null, erfolgen wird und die verbliebenen Emissionen zeitnah kompensiert werden. Im Rahmen des Kriteriums CO2-neutraler Versand ist darzulegen, ob und inwieweit ein solcher angeboten wird. Wird kein klimafreundlicher Versand angeboten, erfolgt kein Ausschluss von der Wertung, sondern eine Einstufung in den Erfüllungsgrad 0. Näheres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung über ein Notfallkonzept für Betriebsstättenausfall (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): siehe Leistungsverzeichnis
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Qualitätsmanagement
Einreichung Gesamtkonzept mit Beschreibung des Gesamtprozesses inkl. Projekt- und Implementierungsplan sowie Zeitplanung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bieter hat ein Gesamtkonzept für die Umsetzung der Hybridpostleistung inklusive einer Beschreibung des Gesamtprozesses sowie einen Projekt- und Implementierungsplan inklusive Zeitplanung vorzulegen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
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Qualitätsmanagement
Einreichung von Schulungs- und Informationsunterlagen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bewertet werden Qualität, Umfang und Praxistauglichkeit der angebotenen Schulungs-maßnahmen sowie der bereitgestellten Informations- und Handbuchunterlagen. Maßgeb-lich sind insbesondere Zielgruppenbezug, Verständlichkeit, Nachhaltigkeit des Wissens-transfers sowie die Eignung zur Unterstützung des laufenden Betriebs. Näheres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Nachweis von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen im öffentlichen Sektor (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Näheres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
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Nachunternehmer-Anteil
VHB 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Konkretisierung zur Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1 VgV Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Nachunternehmer sein, § 47 Abs. 1 VgV. Näheres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
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Nachunternehmer-Anteil
VHB 235 - Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Konkretisierung zur Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1 VgV Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Nachunternehmer sein, § 47 Abs. 1 VgV. Näheres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
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Nachunternehmer-Anteil
VHB 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Konkretisierung zur Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1 VgV Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Nachunternehmer sein, § 47 Abs. 1 VgV. Näheres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
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Nachunternehmer-Anteil
VHB FB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Konkretisierung zur Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1 VgV Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Nachunternehmer sein, § 47 Abs. 1 VgV. Näheres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 09.04.2026 Korrektur durch den Auftraggeber aktuell
- Frist 26.02.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.387 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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