AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 02:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d2a10fa8-a963-4f79-a06b-bfdcab138462/

Mobile Kälteanlage für den Landtag NRW

Notice-ID: d2a10fa8-a963-4f79-a06b-bfdcab138462 · Procedure-ID: 442f0d26-96cd-40b7-b780-1beb2fbdeb8f

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Stammdaten

Auftraggeber
Der Präsident des Landtags NRW, Düsseldorf
Veröffentlicht
16.01.2024
Frist (Submission)
20.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
42100000 — Industrie- und Baumaschinen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für die Wärmeabfuhr bzw. die Kühlung von inneren Raumbereichen des Landtags NRW, Platz des Landtags 1 in 40221 Düsseldorf, soll als provisorische Übergangsmaßnahme eine mobile Kälteanlage während der Kühlperiode von Anfang April bis Ende September die hierfür benötigte Energie zu Verfügung stellen. Da es sich hierbei um eine provisorische, zeitlich begrenzte Maßnahme handelt, werden die in der nachfolgenden Ausschreibungsunterlage beschriebenen Komponenten seitens des AG lediglich für diesen Zeitraum angemietet. Die Leistung des AN besteht daher darin, die in der Ausschreibungsunterlage beschriebenen Komponenten in Abstimmung mit dem AG zu liefern, als funktionierendes Gesamtsystem zu verbinden, an die seitens des AG vorgesehenen Anschlusspositionen anzuschließen und die Gesamtanlage in Betrieb zu nehmen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).