AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/d2ad04ff-5dfb-4e9b-b898-165bb24775cb) · Abgerufen am 25.09.2026 03:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d2ad04ff-5dfb-4e9b-b898-165bb24775cb/

Externe Unterstützung bei der Integration der Software APX

Notice-ID: d2ad04ff-5dfb-4e9b-b898-165bb24775cb · Procedure-ID: d8dee3f9-32b5-40c7-863e-bd98c27d0148

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Rentenversicherung Bund Betriebswirtschaftlicher Service, Berlin
Veröffentlicht
29.11.2023
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zur Integration des Tools APX der Firma APM-Software GmbH wird externe Unterstützung benötigt. Es müssen Schnittstellen zur Anbindung an das LDAP entwickelt werden. Es wird Hilfe bei der Automatisierung der APX Konfiguration benötigt, sowie muss der Funktionsumfang der REST API erweitert werden. Benötigt wird externe Unterstützung im Umfang von 250 PT Mindestabnahme 30 PT im Zeitraum vom 15.11.2023 (bzw. nach Zuschlagserteilung bis 14.11.2027.) Die Leistung soll von einer Person erbracht werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
29.11.2023
Ende
28.11.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
APM-Software GmbH
Vertragsabschluss
28.11.2023

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).