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Schlüsselfertige Planung und Neubau einer Gesamtschule mit 3-Feldsporthalle, überdachter Stellplatzanlage und Sport- und Schulhofflächen in Velten: Totalunternehmerleistung
Landkreis Oberhavel · Oranienburg · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSchlüsselfertige Planung und Neubau einer Gesamtschule mit 3-Feldsporthalle, überdachter Stellplatzanlage und Sport- und Schulhofflächen in Velten: Totalunternehmerleistung🏆 GOLDBECK Nordost GmbH · Leipzig
- GOLDBECK Nordost GmbH · Leipzig
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die schlüsselfertige Planung und der schlüsselfertige Neubau einer Gesamtschule mit 3-Feldsporthalle, überdachter Stellplatzanlage und Sport- und Schulhofflächen in 16727 Velten/Brandenburg sowie anschließender Wartungs- und Instandhaltungsleistungen in der Gewährleistungszeit. Vergabestelle und Auftraggeber ist der Landkreis Oberhavel. Das Vergabeverfahren wird nach den Regelungen des 4. Teils des GWB, nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, der VgV sowie nach der VOB/A-EU durchgeführt. Auf Grundlage der funktionalen Leistungsbeschreibung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer sämtliche für den Neubau erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zu erbringen. Der Landkreis Oberhavel beabsichtigt die Errichtung folgender Bauwerke auf dem Grundstück in der Rosa-Luxemburg-Straße (derzeit ohne Hausnummer) in 16727 Velten: a) Bauteil 1 - Gesamtschule (5 + 2 zügig), b) Bauteil 2 - 3-Feld-Sporthalle mit angrenzenden Nebenräumen sowie Mehrzweckraum, c) Bauteil 3 - überdachte Stellplatzanlage mit darüberliegender Sportanlage sowie d) Freianlagen (Schulhof und Freifläche Sporthalle) inkl. Ausstattung. Die Leistungen beinhalten die vollumfängliche, eigenverantwortliche Planung, den schlüsselfertigen, funktionsgerechten und betriebsfertigen Neubau der beschriebenen Bauwerke inkl. der Ausstattung und Möblierung gemäß Leistungsbeschreibung sowie die Planung und Herstellung der Freianlagen. Grundlage ist die den Vergabeunterlagen beiliegende Vorplanung inkl. aller mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Unterlagen. Dabei sind alle jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, Normen sowie behördliche Bestimmungen, Verwaltungsakte und -vorschriften (z.B. Bauordnung, Muster-Schulbaurichtlinie, Unfallverhütungsvorschriften u.v.m.) einzuhalten. Die Leistungen sind sicher, effizient, termingerecht und in hoher Qualität durchzuführen. Mindestens einzuhalten sind die in der funktionalen Leistungsbeschreibung beschriebenen Mindest
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📅 Laufzeit endet am 26.07.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige soziale Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterium 4 - Preis 40 Pkt.Preis
Maßgeblich für das Zuschlagskriterium 4 - Preis ist der angebotene "Pauschalfestpreis Summe netto" gemäß der Anlage 10 - Preisblatt. Das Zuschlagskriterium 4 - Preis wird nach der linearen Interpolationsmethode zur Umrechnung des Angebotspreises in Punkte bewertet: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 400 bis 0 Punkten festgelegt. 400 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme als maximal zu erreichende Punktezahl. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (gerundet). Insgesamt können bei dem Zuschlagskriterium 4 - Preis maximal 400 Punkte erreicht werden. Das entspricht einer Gewichtung dieses Zuschlagskriteriums von 40%. Fehlende oder unvollständige Angaben werden nicht nachfordert und führen zum Ausschluss des Bieters. Es werden im Rahmen des Zuschlagskriteriums 4 nur wertungsfähige Angebote berücksichtigt, d.h. nur solche Angebote, die im Rahmen einer oder mehrerer vergaberechtlicher Wertungsstufen nicht ausgeschlossen werden und in die vierte vergaberechtliche Wertungsstufe gelangen.
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Zuschlagskriterium 2 - Bauausführung 30 Pkt.Qualität
Das Zuschlagskriterium 2 - Bauausführung setzt sich aus folgenden Unterkriterien (UK), Gewichtungen und Punktesystem zusammen: UK 1: Kostengruppe 300: Baukonstruktion entspricht einer Gewichtung von 14 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 2: Kostengruppe 300: Außenwandverkleidung entspricht einer Gewichtung von 8 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 3: Kostengruppe 300: Fenster entspricht einer Gewichtung von 6 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 4: Kostengruppe 600 entspricht einer Gewichtung von 2 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. Der Bieter hat mit dem Angebot: - die wesentliche Konstruktion und die Wand-, Decken- und Dachaufbauten zu beschreiben (Bewertungsgrundlage sind die Bieterangaben gemäß Anlage FLB 9 der Zeilen: 1, 6, 7, 8, 14 und 18); die in der Anlage FLB 9 benannten Bauteilaufbauten beschreiben eine mögliche Bauweise. - die Außenwandverkleidung zu beschreiben (Bewertungsgrundlage sind die Bieterangaben gemäß Anlage FLB 9 der Zeile: 1), - die Fenster zu beschreiben (Bewertungsgrundlage sind die Bieterangaben gemäß Anlage FLB 9 der Zeile: 4), - einen Mustereinrichtungsplan exemplarisch für den Fachraum NaWi (Chemie) einzureichen (Bewertungsgrundlage sind der Mustereinrichtungsplan und die Bieterangaben gemäß Anlage FLB 9 der Zeile: 64). Die Einzelheiten hinsichtlich der Bewertung ergeben sich aus der Anlage 13.2 - Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium 2 - Bauausführung. Fehlende oder unvollständige Angaben werden nicht nachfordert und führen zum Ausschluss des Bieters. Die Punktevergabe erfolgt nach folgendem Schema: UK 1- Kostengruppe 300: Baukonstruktion: Angaben liegen nicht vor oder Abweichungen von den Mindestvorgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung/Planung nach unten = Ausschluss; Ausführung als Massivbau (Mauerwerk / Betonbauweise) oder andere nachfolgend nicht benannte Bauweise, geringer Vorfertigungsgrad = 1 Punkt; Ausführung als Massivbau (großformatige Wandelemente aus Mauerwerk oder Betonfertigteile, o.ä.), hoher Vorfertigungsgrad = 3 Punkte; Ausführung als Skelettbauweise (Stahl- oder Beton) mit Ausfachung aus vorgefertigten Wandelementen (ohne Holzbaustoffe), hoher Vorfertigungsgrad = 3 Punkte; Ausführung als Hybridbauweise, Stahl / Holz oder Beton / Holz, wesentliche Teile des Tragwerks aus Massivbaustoffen und Holz, hoher Vorfertigungsgrad = 7 Punkte; Ausführung als reine Holzbaukonstruktion (für z.B. Treppenhauswände und Aufzugsschacht sowie untergeordnete Bauteile oder Einzelfälle sind z.B. Stahlträger oder Massivbauteile zulässig) mit hohem Vorfertigungsgrad für Wand- und Deckenelemente = 10 Punkte UK 2 - Kostengruppe 300: Außenwandverkleidung: Angaben liegen nicht vor oder Abweichungen von den Mindestvorgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung/Planung nach unten = Ausschluss; Fassadenausführung als Putzfassade, WDVS oder andere nachfolgend nicht benannte Bauweise = 1 Punkt; Fassadenausführung als vorgehängte Fassade, Fassadenbekleidung aus vorgefertigten Platten (z.B. Zementgebundene Fassadenplatten) = 5 Punkte; Fassadenausführung überwiegend als vorgehängte Fassade, Fassadenbekleidung aus geschlossener Holzschalung (z.B. Rombusschalung witterungsbeständiges Holz, z.B. Douglasie) = 10 Punkte UK 3 - Kostengruppe 300: Fenster: Angaben liegen nicht vor oder Abweichungen von den Mindestvorgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung/Planung nach unten = Ausschluss; Ausführung Fenster als Holz-Alu-Fenster = 5 Punkte; Ausführung Fenster als reine Alufenster = 10 Punkte UK 4 - Kostengruppe 600: Abweichungen von den Mindestvorgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung/Planung nach unten = Abschluss; Erfüllung der Mindestanforderungen, jedoch ohne einreichen eines Mustereinrichtungsplanes = 5 Punkte; Erfüllung der Mindestanforderungen und Einreichen einer Mustereinrichtungsplanung = 10 Punkte Die erreichten Punkte gemäß dem nachfolgendem Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Zuschlagskriterium 2, Bauausführung können maximal 300 Punkte erreicht werden. Das entspricht einer Gewichtung dieses Zuschlagskriteriums von 30%.
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Zuschlagskriterium 3 - Termine und Personal 20 Pkt.Qualität
Das Zuschlagskriterium 3 - Termine und Personal setzt sich aus folgenden Unterkriterien (UK), Gewichtungen und Punktesystem zusammen: UK 1: Terminplan entspricht einer Gewichtung von 12 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 2: Personal entspricht einer Gewichtung von 8 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. Der Bieter hat mit dem Angebot: - einen Terminplan einzureichen, - Angaben zum Projektleiter und zum Oberbauleiter zu machen unter Verwendung des beigefügten Formulars Personal. Die Einzelheiten hinsichtlich der Bewertung ergeben sich aus der Anlage 13.2 - Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium 3 - Termine und Personal (Anlage 13.3). Fehlende oder unvollständige Angaben werden nicht nachfordert und führen zum Ausschluss des Bieters. Die Punktevergabe erfolgt nach folgendem Schema: UK 1 Terminplan: Terminplan liegt nicht vor oder Gesamtfertigstellungstermin wird überschritten = Ausschluss; Terminplan ist nachvollziehbar und plausibel = 1 Punkt (ja) oder 0 Punkte (nein); Terminplan enthält Darstellung der Meilensteine = 1 Punkt (ja) oder 0 Punkte (nein); Terminplan enthält hohen Detaillierungsgrad mit gewerkeweisen Abhängigkeiten = 3 Punkte (ja) oder 0 Punkte (nein); Terminplan berücksichtigt Prüfzeiten durch AG = 2 Punkte (ja) oder 0 Punkte (nein); Übergabe Terminplan im Format MS Projekt = 1 Punkt (ja) oder 0 Punkte (nein); ENTWEDER: Terminplan berücksichtigt Zeitpuffer am Ende der Maßnahme für den angebotenen Gesamtfertigstellungstermin: Punktzahl erreicht der Bieter ab 2 Wochen Gesamtfertigstellung vor vertraglich geschuldetem Gesamtfertigstellungstermin = 1 Punkt (ja) oder 0 Punkte (nein); ODER: Terminplan berücksichtigt Zeitpuffer am Ende der Maßnahme für den angebotenen Gesamtfertigstellungstermin: Punktzahl erreicht der Bieter ab 4 Wochen Gesamtfertigstellung vor vertraglich geschuldetem Gesamtfertigstellungstermin = 2 Punkte (ja) oder 0 Punkte (nein) UK 2 - Personal: Angaben liegen nicht vor = Ausschluss; Benennung geeigneter Projektleiter in dem beigefügten "Formblatt Personal" (Anlage 13.3)= 5 Punkte (ja) oder 0 Punkte (nein); Benennung geeigneter Oberbauleiter in dem beigefügten "Formblatt Personal" (Anlage 13.3) = 5 Punkte (ja) oder 0 Punkte (nein) Die erreichten Punkte gemäß dem nachfolgendem Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Zuschlagskriterium 3, Termine und Personal maximal 200 Punkte erreicht werden. Das entspricht einer Gewichtung dieses Zuschlagskriteriums von 20%.
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Zuschlagskriterium 1 - Planungsleistungen 10 Pkt.Qualität
Das Zuschlagskriterium 1 - Planungsleistungen setzt sich aus folgenden Unterkriterien (UK), Gewichtungen und Punktesystem zusammen: UK 1: Objektplanung Gebäude entspricht einer Gewichtung von 2 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 2: TGA-Planung (AG 1) Abwasser-, Wasseranlagen entspricht einer Gewichtung von 2 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 3: TGA-Planung (AG2) Wärmeversorgungsanlagen entspricht einer Gewichtung von 1 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 4: TGA-Planung (AG 3) Lüftungsanlagen entspricht einer Gewichtung von 1 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 5: TGA-Planung (AG 4 und 5) elektrische und kommunikationstechnische Anlagen entspricht einer Gewichtung von 1 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 6: TGA-Planung (AG 7) Nutzungsspezifische Anlagen entspricht einer Gewichtung von 1 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. UK 7: TGA-Planung (AG 8) Gebäudeautomation entspricht einer Gewichtung von 1 und einer Gesamtpunktzahl von maximal 10 Punkten. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel. Der Bieter hat mit dem Angebot: - zu den einzelnen Unterkriterien die in der Anlage 13.2 Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium 1 - Planungsleistungen benannten vom Bieter vorzulegenden Planunterlagen, Planungskonzepte, Funktionsschemata etc. vorzulegen. Die Einzelheiten hinsichtlich der Unterkriterien, hinsichtlich der Erwartungshorizonte des Auftraggebers, hinsichtlich der vom Bieter mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen, hinsichtlich der zu vergebenden Punkte und des Punktesystems in Anlehnung an das sog. "umgekehrte Schulnotensystem" (10 bis 0 Punkte), hinsichtlich der Gewichtungsfaktoren sowie hinsichtlich der Bewertungsmaßstäbe ergeben sich aus der in der Anlage 13.2 beigefügten Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium 1 - Planungsleistungen. Fehlende oder unvollständige Angaben werden nicht nachfordert und führen zum Ausschluss des Bieters. Die Punktevergabe in Anlehnung an das sog. "umgekehrte Schulnotensystem" reicht von 10 Punkten für hervorragende bis zu 0 Punkten für ungenügende Lösungsansätze zum jeweiligen Unterkriterium. 10 = hervorragende Lösungsansätze, 9 = sehr gute Lösungsansätze, 8 = gute bis sehr gute Lösungsansätze, 7 = gute Lösungsansätze, 6 = durchschnittliche bis gute Lösungsansätze, 5 = durchschnittliche Lösungsansätze, 4 = mäßige bis durchschnittlich gute Lösungsansätze, 3 = mäßige Lösungsansätze, 2 = mangelhafte bis mäßige Lösungsansätze, 1 = mangelhafte Lösungsansätze, 0 = ungenügende Lösungsansätze Die erreichten Punkte gemäß dem nachfolgendem Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Im Zuschlagskriterium 1, Planungsleistungen können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden. Das entspricht einer Gewichtung dieses Zuschlagskriteriums von 10%.
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Allgemeine Angaben zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (4. Wertungsstufe) 0 Pkt.Qualität
Das wirtschaftlichste Angebot wird durch den Auftraggeber im Rahmen der 4. Wertungsstufe auf Grundlage folgender Zuschlagskriterien, Gewichtungen und Punkte ermittelt: 1. Planungsleistungen entspricht einer Gewichtung i.H.v. 10 % und einer Gesamtpunktzahl von maximal 100 Punkten, 2. Bauausführung entspricht einer Gewichtung i.H.v. 30 % und einer Gesamtpunktzahl von maximal 300 Punkten, 3. Termine und Personal entspricht einer Gewichtung i.H.v. 20 % und einer Gesamtpunktzahl von maximal 200 Punkten, 4. Preis entspricht einer Gewichtung i.H.v. 40 % und einer Gesamtpunktzahl von maximal 400 Punkten. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktezahl ist das wirtschaftlichste Angebot. Insgesamt können maximal 1000 Gesamtpunkte erreicht werden. Es werden zwei Stellen nach dem Komma (gerundet) berücksichtigt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 13.2 - Bewertungsmatrix. Die Bewertung und Punktevergabe aus der Anlage 13.1 - Erläuterung Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix sowie zu den Zuschlagskriterien 1, 2 und 3 sowie den darin jeweils enthaltenen Unterkriterien erfolgt durch ein Bewertungsgremium des Auftraggebers. Das Bewertungsgremium besteht aus mindestens 3 Personen des Auftraggebers. Es wird die Bewertung und Punktevergabe mit einer gemeinsamen und konsolidierten Stimme vornehmen. Es werden ausschließlich ganze Punkte bei den Zuschlagskriterien 1, 2 und 3 vergeben. Das Bewertungsgremium behält sich vor, im Bedarfsfall auf fachtechnische bzw. gutachterliche Beratung zurückzugreifen. Das Verfahren bei Punktegleichstand: Sofern Angebote im Hinblick auf die "Gesamtbewertung wirtschaftlichstes Angebot" einen Punktegleichstand aufweisen sollten, ist das Angebot mit dem geringsten Angebotspreis ausschlaggebend für die Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes im Rahmen der 4. Wertungsstufe.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 112 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GOLDBECK Nordost GmbHZuschlagswert 44.141.000 €1 Veröffentlichung
- 25.08.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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