AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Abholung, rückinformationssichere Vernichtung und Verwertung von Altpapier und Altakten für die im OLG Bezirk und im Bezirk des Generalstaatsanwalts Hamm gelegenen Justizbehörden
Stammdaten
- Auftraggeber
- Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, Hamm
- Bezugsberechtigte
- Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm; Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
- Veröffentlicht
- 12.12.2023
- Frist (Submission)
- 25.01.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm vergibt einen Rahmenvertrag die Abholung, Vernichtung und Verwertung von Altpapier und Altakten für die in dem Oberlandesgerichtsbezirks Hamm und des Generalstaatsanwaltes Hamm gelegenen Justizbehörden. Ebenfalls Vertragsgegenstand ist die Abholung, Vernichtung und Verwertung der bei den jeweiligen Dienststellen anfallenden Kartonagen.
Lose
5 Lose (max. 5 pro Bieter).
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 81 DAYS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.01.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).