AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY8DYHLZE945/documents) · Abgerufen am 05.11.2026 07:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d2e0f24e-5b3a-4540-8ccc-b0c8edf8bdc8/

Optische Diagnostik von LOX-Swirl Injektoren

Notice-ID: d2e0f24e-5b3a-4540-8ccc-b0c8edf8bdc8 · Procedure-ID: a81510fb-b9f0-40b9-a5f9-7275c802dd57

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Stammdaten

Auftraggeber
Universität Stuttgart, Stuttgart
Veröffentlicht
01.11.2026
Frist (Submission)
01.12.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73425000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen des Forschungsprojektes "Pressure Oscillations in LOX Swirl Injectors" (POLSI), suchen wir einen experimentellen Partner für die optische Diagnostik von LOX-Swirl Injektortests. Der Auftragnehmer liefert optische Daten zur Untersuchung des kreiselnden Wirbelkerns (PVC) am Injektorausgang, die die simultane Aufnahme von Schlieren und bildverstärkten Kameras für CH* beinhalten. Des Weiteren werden die Ergebnisse aufbereitet und Auswertungsmethoden entwickelt zur Bereitstellung von Referenzdatensätze zur Validierung der numerischen Modelle.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).