AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E12545254) · Abgerufen am 07.08.2026 22:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d2e6da72-d266-42b6-a4a7-72ac4f762879/

Bereitstellung eines Patientenportals nach § 19 Abs. 1. Satz 1 Nr. 2 KHSFV (Aufnahme- und Behandlungsmanagement)

Notice-ID: d2e6da72-d266-42b6-a4a7-72ac4f762879 · Procedure-ID: c2bd47e6-cc1f-4112-b9a8-17e103c990ef

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Stammdaten

Auftraggeber
Hochtaunus-Kliniken gGmbH, Bad Homburg
Veröffentlicht
02.03.2025
Frist (Submission)
31.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48814400 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Mit einem digitalen Patientenportal (nachfolgend Beschaffungsgegenstand genannt) soll für die Hoch-Taunus-Kliniken ein digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement eingeführt werden. Es sollen zielgerichtet: 1. die Patienten frühzeitig und nachhaltig aktiv in ihre Behandlung einbezogen werden (digitale Beteiligung, Patientenrechte stärken) 2. die Kommunikation mit Partnern & Patienten optimiert werden 3. für die Mitarbeitenden & Patienten Medienbrüche reduziert werden (Einwilligungen, etc.) Es wird damit bereits vor der Aufnahme eine digitale Kommunikation zwischen der Klinik und den Patienten sowie mit weiteren Leistungserbringern (z. B. niedergelassenen Ärzte, Fachärzten, etc.) ermöglicht. So können z.B. Fragen zur Anamnese oder Inhalt wichtiger Unterlagen digital erfasst und geprüft werden (sofern rechtlich zulässig). Diese digitale Datenerhebung wird während des Aufenthalts fortgesetzt (z.B. digitale Behandlungstagebücher; Terminorganisation, etc.). Wesentliche Funktionalitäten entlang des Behandlungspfades sollen im Rahmen des beantragten Projekts bis 01.11.2025 realisiert werden.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).