AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMRD8ZT/documents) · Abgerufen am 14.09.2026 10:00 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d2ea4849-fa8c-4e5f-82de-ad8e6bef2197/

Unterhaltsreinigung für die Kunstakademie Düsseldorf

Notice-ID: d2ea4849-fa8c-4e5f-82de-ad8e6bef2197 · Procedure-ID: 3359d22f-c2c8-4a73-84d5-ce60475cf346

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Stammdaten

Auftraggeber
Kunstakademie Düsseldorf, Düsseldorf
Veröffentlicht
28.07.2025
Frist (Submission)
04.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90900000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist ein Vertrag über die Unterhalts- und die Sonderreinigung an den folgenden Standorten der Kunstakademie Düsseldorf (nachfolgend "Auftraggeberin"): a) Standort Rheinflügel (Adresse: Reuterkaserne 1, 40213 Düsseldorf) b) Standort Atelierhaus (Adresse: Reuterkaserne 1b, 40213 Düsseldorf). Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen verwiesen. Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Leistungsbeginn für die jeweils vorgesehenen Reinigungsleistungen ist der 01. Oktober 2025. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).