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Verwertung von Alttextilien
Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim · Mannheim · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Verwertung von Alttextilien
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Verwertung von Alttextilien in Mannheim.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Dienstleistungen.
- Der CPV-Code 90500000 deutet auf Abfallbehandlung und -beseitigung hin.
- Bieter müssen die fachgerechte Verwertung der Alttextilien nachweisen können.
Die Stadt Mannheim sucht einen Dienstleister für die Verwertung von Alttextilien.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Zuschlag erhält der Bieter mit dem günstigsten Entsorgungsangebot. Die Auswertung erfolgt über die Berechnung der Jahresgesamtkosten (inkl. Umsatzsteuer) unter Berücksichtigung der verschiedenen Staffelpreise für die Jahresmenge von 1.050 Mg Alttextilien. Einziges Wertungskriterium ist demnach der Preis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Eigenerklärung des Bieters gem. VHB 633 Glp. 6 durch Angebotsabgabe: dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung dass ich / wir eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden und 0,5 Mio Euro für Umweltschäden jeweils pro Einzelfall vorliegt bzw. eine solche im Auftragsfalle abgeschlossen und über den Vertragszeitraum aufrechterhalten wird.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Darstellung der Organisation und des Ablaufs der Sammlung Darstellung des Entsorgungswegs und des Verwertungsverfahrens Angabe zur Entsorgung von Störstoffen und Sortierresten falls zutreffend, VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen falls zutreffend, VHB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft falls zutreffend, VHB 235 Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen falls zutreffend, VHB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung dass eine Anzeige nach § 53 KrWG für den Beförderer erfolgt ist und ein entsprechender Nachweis vorliegt. dass ich / wir eine gültige Güterkraftverkehrs-Erlaubnis nach GüKG oder EU-Gemeinschaftslizenz bzw. falls erforderlich eine CEMT-Genehmigung für den Beförderer besitzen
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Eigenerklärung 1. dass ich / wir die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Abs.1 des KrWG bzw. gemäß § 2 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) in der jeweils gültigen Fassung für Verwerten und Behandeln, besitzen. Für den Fall, dass für diese Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden, verpflichte ich mich / verpflichten wir uns, ausschließlich solche Unternehmen zu beauftragen, die ebenfalls über diese Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für das Verwerten und Behandeln verfügen und die entsprechenden Zertifikate auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorzulegen. 2. dass für unser/unsere Unternehmen bzw. für den Unterauftragnehmer eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung mit dem Qualitätssiegel Textilrecycling vom Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (BVSE e.V.) oder gleichwertiges vorliegt oder er/sie dem Dachverband Fairwertung e.V. angehören.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 25.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 451 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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