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Schülerbeförderung Stadt Bad Kissingen 2026-2027
Stadt Bad Kissingen · Bad Kissingen · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSchülerbeförderung Schuljahr 2026/2027 mit Option auf Verlängerung um maximal zwei Schulhalbjahre bis 31.07.2028🏆 GWK Reisen GmbH · Bad Kissingen
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Los 2 VergebenSchülerbeförderung Schuljahr 2026/2027🏆 GWK Reisen GmbH · Bad Kissingen
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Los 3 VergebenSchülerbeförderung Schuljahr 2026/2027🏆 GWK Reisen GmbH · Bad Kissingen
- GWK Reisen GmbH · Bad Kissingen
Beschreibung
(1) Die Stadt Bad Kissingen mit ihren ca. 24.000 Einwohnern liegt im Regierungsbezirk Unterfranken im Nordwesten von Bayern. Der Landkreis Bad Kissingen grenzt an das Bundesland Hessen an. Die Städte Schweinfurt, Fulda und Würzburg sind nicht weit entfernt und über die Bundesautobahnen A7 und A71 gut zu erreichen. (2) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Beförderung von Schülern zu den einzelnen Schulstandorten. Die Beförderung umfasst den Transport der Schüler aus den Stadtteilen Arnshausen, Albertshausen, Garitz, Hausen, Reiterswiesen, Poppenroth, Kleinbrach, Winkels und der Kernstadt zu den Grundschulen und zur Mittelschule und zurück. Zudem sind eventuelle Sonderfahrten zum Wahlpflichtunterricht (Sportpark, Schwimmbad, Golfplatz und Terrassen-Schwimmbad) in das Angebot einzubinden. Sowie der Transport der Ü-Klassen (Deutsch-Sprachklassen) von der Anton-Kliegl-Mittelschule zur Mittelschule Bad Bocklet und zurück. (3) Die Anton-Kliegl-Mittelschule ist die zentrale Hauptschule für Schüler aus allen Stadtteilen. Die Sinnberg-Grundschule bedient die Schüler aus der Kernstadt, Kleinbrach, Hausen und Winkels. In der Henneberg-Grundschule befinden sich die Schüler aus den Stadtteilen Albertshausen, Poppenroth, Garitz, Arnshausen und Reiterswiesen, sowie teilweise aus der Kernstadt.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
Dieses Kriterium wird mit maximal 60 Punkten bewertet. Das Angebot mit dem geringsten Bruttopreis für die ausgeschriebene Leistung (vgl. Preisblatt) erhält 60 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Punktzahl Bieter XY = Niedrigstpreis x 60 Preis Bieter XY Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg.
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Durchschnittsalter der Fahrzeuge 20 %Qualität
Für die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge ist ausschließlich das vom Bieter angegebene durchschnittliche Fahrzeugalter in Monaten maßgeblich. Maßgeblich sind ausschließlich die Werte der wertungsfähigen Angebote. Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittsalter erhält die Höchstpunktzahl von 20 Punkten. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt proportional im Verhältnis zum niedrigsten angebotenen Durchschnittsalter. Hierzu wird die Höchstpunktzahl mit dem niedrigsten angebotenen Durchschnittsalter multipliziert und durch das Durchschnittsalter des jeweils zu bewertenden Angebots geteilt. Ein Durchschnittsalter von 0 Monaten wird für die Berechnung mit 0,1 Monaten angesetzt. Die errechnete Punktzahl wird auf eine Nachkommastelle kaufmännisch gerundet.
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Sicherheitskonzept 20 %Qualität
Das Konzept darf eine Größe von 2 DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Das Konzept soll die vom Bieter vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Durchführung der Schülerbeförderung darstellen. Die Angaben des Sicherheitskonzeptes werden Bestandteil der Leistungsbeschreibung und damit der vom Bieter und späteren Auftragnehmer geschuldeten Leistung. Bewertung: Bewertet wird ausschließlich das Niveau der durch die dargestellten Maßnahmen erreichten Sicherheit der Leistungserbringung. 20 Punkte: sehr hohes Sicherheitsniveau 15 Punkte: hohes Sicherheitsniveau 10 Punkte: mittleres Sicherheitsniveau 5 Punkte: niedriges Sicherheitsniveau 0 Punkte: kein ausreichendes Sicherheitsniveau erkennbar
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 160 ff. GWB grundsätzlich allen Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zusteht (§ 165 GWB). Jedes Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Der Auftraggeber ist gem. § 163 Abs. 2 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die gesamten Akten sofort zur Verfügung zu stellen. Die Bieter müssen daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass ihr gesamtes Angebot von den Verfahrensbeteiligten eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit der Abgabe des Angebots entsprechend zu kennzeichnen. Dies sollte durch Anbringung der Kennzeichnung "Geheim" o.ä. neben den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter des Angebots erfolgen. Die Entscheidung über den Umfang der Akteneinsicht obliegt allein der Vergabekammer.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von GWK Reisen GmbH). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Hinweis: Die Tender-Werte sind über alle Lose identisch und ihre Summe übersteigt das publizierte Auftragsvolumen — vermutlich hat die Vergabestelle ein Gesamt-Angebot versehentlich pro Los eingetragen statt eines los-spezifischen Werts. Verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 43 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GWK Reisen GmbHZuschlagswert 730.446 €1 Veröffentlichung
- 02.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 93 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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