AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.05.2026 21:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d2f329f6-2f64-432a-8613-fb7469f8e5ee/

MPI für intelligente Systeme, Neubau, Baustelleneinrichtung

Notice-ID: d2f329f6-2f64-432a-8613-fb7469f8e5ee · Procedure-ID: be01ea7e-afe8-4611-a19f-ab975c310b5e

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Stammdaten

Auftraggeber
Max-Planck-Gesellschaft , GV-Bauabteilung, München
Veröffentlicht
02.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45113000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Allgemeine Baustelleneinrichtung: - Sanitärcontaineranlage - Bauzäune - Baustellenverkehrsflächen (Schotter) - Verkehrssicherung - Fluchtstege als Gerüstkonstruktion - Bauschuttbeseitigung - Bautüren und Bauschließanlage - Baustrom- und Baubeleuchtungsanlagen - Bauwasserversorgung / -entsorgung Ausführungsfristen: Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG; die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 25.07.2025 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): innerhalb von 760 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist (5 Arbeitstagen/ Woche)

Vertragslaufzeit

Periode
760 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
02.09.2025
Zuschlagsentscheidung
20.08.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).