AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.06.2026 03:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d2f3add3-b5ba-4dae-bb95-e54c04196132/

Obertshausen U3-Übergangskita

Notice-ID: d2f3add3-b5ba-4dae-bb95-e54c04196132 · Procedure-ID: 8b73de09-bd86-404b-ac0f-826a3704c13d

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Stammdaten

Auftraggeber
Rechtsanwälte SZK PartmbB für Stadt Obertshausen, Wiesbaden
Veröffentlicht
07.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
80490000 — Bildung
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Obertshausen sucht einen freien Träger, der eine Kita in der Bahnhofstraße als Interimslösung im Containerbau errichtet und betreibt. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 2-3 Jahre. Nach den aktuellen Planungen sollen die Kita-Entgelte und die Verpflegungskosten von den Eltern der betreuten Kinder (und nicht durch die Stadt) gezahlt werden, sodass der Träger/ Betreiber hiermit betriebliche Erträge erlöst. Hinzu kommen Zuzahlungen der Stadt, welche sich an der Kalkulation und damit auch am Fehlbedarf des Trägers orientieren. Die Einmalkosten für die Errichtung der Container werden ebenfalls von der Stadt getragen. Das Grundstück wird dem Betreiber kostenfrei von der Stadt überlassen.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).