AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Postdienstleistungen FÄ Hofheim, Limburg-Weilburg, Rheingau-Taunus, Wiesbaden
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung -Delivery Center Beschaffungen-, Wiesbaden
- Veröffentlicht
- 27.02.2026
- Frist (Submission)
- 02.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60160000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Postdienstleistungen für die Finanzämter Hofheim, Limburg-Weilburg, Rheingau-Taunus, Wiesbaden
Lose
8 Lose (max. 8 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 8 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Briefsendungen FA Hofheim
- Erfüllungsort
- Hofheim
Los 2 — PZA FA Hofheim
- Erfüllungsort
- Hofheim
Los 3 — Briefsendungen FA Limburg-Weilburg
- Erfüllungsort
- Limburg
Los 4 — PZA FA Limburg-Weilburg
- Erfüllungsort
- Limburg
Los 5 — Briefsendungen FA Rheingau-Taunus
- Erfüllungsort
- Bad Schwalbach
Los 6 — PZA FA Rheingau-Taunus
- Erfüllungsort
- Bad Schwalbach
Los 7 — Briefsendungen FA Wiesbaden
- Erfüllungsort
- Wiesbaden
Los 8 — PZA FA Wiesbaden
- Erfüllungsort
- Wiesbaden
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2026
- Ende
- 30.11.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 39 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.04.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).