AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 00:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d2fc3c3e-a7d2-4689-99f5-b8eda86d16e4/

Lizenzen für Microsoft Office 2024 Standard

Notice-ID: d2fc3c3e-a7d2-4689-99f5-b8eda86d16e4 · Procedure-ID: b0c7a2e6-47fd-4665-8e55-ce82386772a5

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Stammdaten

Auftraggeber
medbo - KU, Regensburg
Veröffentlicht
05.08.2025
Frist (Submission)
18.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48218000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die medbo fordert einen KMS-KEY (Volumenlizenz), der auf einem hauseigenen medbo-Lizenzserver (Windows Server) aktiviert und für die Clients zur Verfügung gestellt werden kann 1. Die Anforderungen in Bezug auf die Gebraucht-Lizenzen werden wie folgt dergestellt: von den Bietern Zusicherungen in Form von Eigenklärungen, dass die Vorgaben des EuGH / BGH erfüllt werden, nämlich: a) die angebotenen Lizenzen ursprünglich im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind; b) das mit der gekauften Lizenz eingeräumte Recht dauerhaft (unbefristet) eingeräumt wurde; c) als Gegenleistung für die Lizenz eine angemessene Vergütung entrichtet wurde; d) mit dem Erwerb der Software der Ersterwerber berechtigt gewesen ist, Updates oder Ergänzungen zu den Produkten, den Vorabversionscode, zusätzliche Funktionen zu nutzen e) der Ersterwerber seine Kopie unbrauchbar gemacht hat; f) die Einräumung des bestimmungsgemäßen Nutzungsrechts der angebotenen Software zugesichert wird. 2. Ein TÜV IT-Zertifikat über den Nachweis des sicheren Lizenztransfers wird nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung angefordert, allerdings wird auch ein in diesem Zusammenhang „anderer geeigneter Nachweis“ zugelassen, um die Anforderungen der vergaberechtlichen Rechtsprechung zu erfüllen und den Wettbewerb nicht einzuschränken. 3. Daneben wird in den Unterlagen zur Angebotseinholung auch eine Freistellungserklärung aufgenommen, wonach der Bieter verpflichtet ist, für den Fall, dass der öffentliche Auftraggeber gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch wegen Rechtsverletzungen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Erwerbskette genommen wird, den öffentlichen Auftraggeber gegenüber Ansprüchen des Software-Herstellers freistellt. Im Gegenzug verpflichtet sich der öffentliche Auftraggeber, alle außergerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen mit dem Bieter abzustimmen und die Verfahren einvernehmlich zu führen. 4. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, dem Bieter auch die Verpflichtung aufzuerlegen, die Originalunterlagen und Belege der Rechtekette bei einer neutralen Instanz zu hinterlegen, so dass hierauf, z.B. in einem Insolvenzfall, vom öffentlichen Auftraggeber zugegriffen werden kann. Wir bitten SIe dies in Ihrer Kalkulation zu berücksichtigen, da durch eine solche Hinterlegung Kosten entstehen, die durch die Bieter voraussichtlich mit in die Kalkulation aufgenommen werden müssen. Diese Nachforderung wird der Auftraggeber optional vor dem beauftragtem Zuschlag einfordern. 5. Die geforderten Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen, den oben genannten Inhalten stimmen Sie mit der Abgabe Ihres Angebots zu. Lizenzen für Microsoft Office 2024 Standard Produkt: Office 2024 Standard LTSC - Word 2024 - Excel 2024 - PowerPoint 2024 - Outlook 2024 - OneNote Desktop-App Anzahl Lizenzen: 2.700

Vertragslaufzeit

Periode
1461 Tage
Beginn
01.09.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
105 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).